Das Sanierungsverfahren für das Hamburger Berufsförderungswerk BFW wird in Kürze abgeschlossen. Die Gläubiger haben dem Sanierungs-Insolvenzplan am 8. November 2013 einstimmig zugestimmt. Ein Team um Johan Schneider von Heuking Kühn Lüer Wojtek hat den Insolvenzplan unter Mitwirkung des Generalhandlungsbevollmächtigten des BFW, Stefan Denkhaus von BRL Boege Rohde Luebbehuesen, und dem Sachwalter Peter-Alexander Borchardt von Reimer Rechtsanwälte erstellt.
Johan Schneider
Bei der Sanierung handelte es sich um ein insolvenzrechtliches Schutzschirmverfahren nach dem neuen "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG). Der nun angenommene Insolvenzplan sieht eine Quote von 37 Prozent für die ungesicherten Gläubiger vor. Die Aufhebung des Planverfahrens wird voraussichtlich am 1. Dezember 2013 und damit knapp sechs Monate nach dem Schutzschirmantrag erfolgen.
Neben dem Antrag auf das Schutzschirmverfahren unter Eigenverwaltung und der Aufstellung des Insolvenzplans hat das Team von Heuking Kühn Lüer Wojtek auch die Geschäftsführung und BRL bei den umfangreichen Verhandlungen mit dem Betriebsrat beim erforderlichen Personalabbau unterstützt.
Parallel liefen Verhandlungen mit der Freien und Hansestadt Hamburg – der alleinigen Gesellschafterin des BFW – über die zusätzliche Ausstattung einer Transfergesellschaft. Insgesamt konnten 154 Arbeitsplätze im Unternehmen erhalten bleiben, während 87 Mitarbeiter in die Transfergesellschaft wechselten.
Heuking Kühn Lüer Wojtek für Hamburger Berufsförderungswerke GmbH
Dr. Johan Schneider, Federführung, Insolvenzrecht/Restrukturierung, Hamburg
David Loszynski, Insolvenzrecht/Restrukturierung, Hamburg
Dr. Michael Dröge, Immobilienrecht, Hamburg
Dr. Sönke Görgens, Immobilienrecht/Verwaltungsrecht, Hamburg
Fabian G. Gaffron, Steuerrecht, Hamburg
BRL Boege Rohde Luebbehuesen als Generalhandlungsbevollmächtigter
Stefan Denkhaus, Insolvenzrecht, Partner, Hamburg
Reimer Rechtsanwälte als Sachwalter
Peter-Alexander Borchardt, Insolvenzrecht, Partner, Hamburg
Heuking /BRL /Reimer: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10024 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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