Beraten durch GSK hat SmartBuyGlasses seine Markenfamilie bei der WIPO international registrieren lassen. Zum ersten Mal wurde dabei eine internationale Registrierung auf Basismarken gestützt, die in Antigua und Barbuda eingetragen wurden.
Jörg Kahler
Mit der internationalen Markenregistrierung unter dem sogenannten Madrider Markenabkommen (MMA) ist die weltweite Eintragung und Verwaltung von Marken aus einer Hand möglich. Sobald Markeninhaber eine Anmeldung bei ihrem nationalen Markenamt eingereicht haben, die die Voraussetzungen des MMA erfüllt, können sie auf der Grundlage dieser nationalen Basismarke - ebenfalls bei ihrem nationalen Markenamt - internationale Markenanträge für andere Länder einreichen.
Das nationale Markenamt leitet solche Anträge an das Internationale Büro der WIPO in Genf weiter. Das WIPO veranlasst sodann die internationale Registrierung und benachrichtigt die nationalen Markenämter aller Länder, in denen der Antragsteller sein Markenzeichen schützen lassen möchte.
"Das vorliegende Projekt war für unseren Mandanten einzigartig, denn zum ersten Mal überhaupt basierte die internationale Registrierung auf Basismarken aus Antigua und Barbuda", sagt Dr. Jörg Kahler, IP/IT-Partner bei GSK Stockmann + Kollegen. Die Kanzlei hat gemeinsam mit einer antiguanischen Anwaltskanzlei die Anmeldung und Eintragung der Markenfamilie von SmartBuyGlasses begleitet.
GSK unterstützt und berät den Online-Optiker regelmäßig. Das Unternehmen ist in mehr als 35 Ländern tätig und arbeitet eng mit GSK in Fragen des geistigen Eigentums und des Online-Handels in Deutschland und Europa zusammen.
GSK Stockmann + Kolllegen für SmartBuyGlasses:
Dr. Jörg Kahler, IP/IT, Partner, Berlin
Johannes Müller, IP/IT, Associate, Berlin
GSK Stockmann + Kollegen: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19537 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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