3/5: Luther
Martin Luther hat nicht viel von Juristen gehalten. Von ihm ist folgendes Zitat überliefert: „Das Studium der Rechte ist eine ganz niederträchtige Kunst; wenn es nicht den Geldbeutel füllte, würde sich niemand darum bemühen." Dabei hatte Luther im Jahr 1501 in Erfurt selbst ein Jurastudium begonnen. Er brach es allerdings 1505 ab, um Mönch zu werden und später Theologie zu studieren.
Martin Luther war also nicht der Namensgeber der Kanzlei, die heute als Luther Rechtsanwaltsgesellschaft bekannt ist – doch es muss ein Jurist gewesen sein, der denselben Familiennamen wie der Reformator trug.
Die Sozietät mit diesem Namen hat jedenfalls eine wechselvolle Geschichte: Im Jahr 2000 fusionierte die Andersen Freihalter Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Luther & Partner in Hamburg und Berlin zur Andersen Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Im Jahr 2002 schloss sich Menold & Aulinger an, und man nannte sich danach Luther Menold Rechtsanwaltsgesellschaft. 2005 folgte die Umfirmierung zur Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Anja Hall, Von Bergen, Früchten und Metzgereien: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22321 (abgerufen am: 11.11.2024 )
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