Der Bahntechnikkonzern Vossloh hat eine sogenannte ESG-Hybridanleihe in Höhe von 150 Millionen Euro begeben. Freshfields und White & Case begleiteten die Transaktion rechtlich.
Die unbesicherte und nachrangige Hybridanleihe der Vossloh AG hat eine Nachhaltigkeitskomponente, d.h. die genaue Höhe des Rückzahlungsbetrags hängt davon ab, wie sich das Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit über die gesamte Laufzeit der Anleihe entwickelt: Sinken zwei Nachhaltigkeits-Ratings unter gewisse Schwellenwerte bzw. werden diese Ratings entzogen, erhöht sich der Rückzahlungsbetrag.
Die Anleihe hat keine feste Laufzeit, sie ist regulär frühestens im Februar 2026 durch Vossloh kündbar. Der Kupon liegt zunächst fix bei 4,0 Prozent. Die Hybridanleihe wird voraussichtlich im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sein.
Freshfields Bruckhaus Deringer hat Vossloh mit einem Team um Dr. Christoph L. Gleske rechtlich beraten. White & Case begleitete die Banken Jefferies und M. M. Warburg bei der Platzierung der Anleihe unter Federführung von Karsten Wöckener.
ah/LTO-Redaktion
Freshfields Bruckhaus Deringer für Vossloh:
Dr. Christoph L. Gleske, Partner, Corporate
Daniel von Bülow, Principal Associate, Corporate
Dr. Georg Roderburg, Partner, Tax
Dr. Peter Stark, Principal Associate, Tax
Vossloh Inhouse (laut Marktinformationen):
Dr. Frederik Born, General Counsel
White & Case für die Banken:
Karsten Wöckener, Federführung, Partner, Capital Markets, Frankfurt
Dr. Peter Becker, Local Partner, Capital Markets, Frankfurt
Philipp Kronenbitter, Associate, Capital Markets, Frankfurt
Freshfields / White & Case: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44339 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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