Referentenentwurf zur BAföG-Reform: Stu­di­en­start­hilfe und höhere Frei­be­träge geplant

17.01.2024

Das BMBF hat einen Referentenentwurf zur BAföG-Reform vorgelegt. Die Ampel hat in ihrem Koaltionsvertrag beschlossen, die Leistungen grundlegend zu reformieren. Vor allem soll sie nicht mehr so sehr vom Einkommen der Eltern abhängen.

Der Referententwurf des Bundesbildungsministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Reform der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sorgt jetzt schon für Diskussionen. Geplant ist die Einführung einer sogenanntenStudienstarthilfe, zudem sollen die Freibeträge erhöht werden. Auch soll es einfacher werden, das Studienfach zu wechseln oder die Regelstudienzeit zu überschreiten, ohne seinen BAföG-Anspruch zu verlieren. 

Der Referentenentwurf sieht eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug vor. Mit dieser Starthilfe sollen finanzielle Studienstarthürden abgeschaffen werden. Dieser Zuschuss soll einmalig gewährt werden und etwa 1.000 Euro betragen. Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und soll auch nicht auf den erechneten BAföG-Satz angerechnet werden.

Nach dem vorgelegten Entwurf sollen Studenten außerdem ein Semester länger Zeit bekommen (bis zum fünften Fachsemester), um ihr Studienfach zu ändern. Der Wechsel muss allerdings entsprechend begründet und bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vermutet werden. Aktuell muss der Wechsel schon bis zum Beginn des dritten Semesters vermutet werden. Mit diesen geplanten Regelungen soll mehr Flexibilität für Studierende geschaffen werden.

Zum Wintersemester 2024/25 sollen die Freibeträge um fünf Prozent angehoben werden, um den BAföG-Berechtigtenkreis zu erweitern. Zudem soll das Einkommen minderjähriger Geschwister nicht mehr auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet werden, sofern diese nicht in einer förderfähigen Ausbildung stehen.

Kritik am Entwurf

Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, hält die geplanten Änderungen im Rahmen des vorgestellten Referententwurfs noch für unzureichend. Angesichts der bestehenden Inflation seien die bis dato letzten Erhöhungen der Bedarfssätze und Freibeträge aufgefressen, sagte Hannack. "Deshalb müssen die Regelsätze für den Lebensunterhalt und die Wohnkosten jetzt deutlich angehoben werden."

Der SPD-Bildungspolitiker Oliver Kaczmarek befürwortet ebenfalls einen Anstieg der BAföG-Sätze und äußerte sich gegenüber der dpa so: "Wenn jetzt noch eine Anpassung der Bafög-Höhe an gestiegene Lebenshaltungskosten und ein Mechanismus zur regelmäßigen Anpassung des Bafögs hinzukommen, dann ist das Bild aus Sicht der SPD vollständig. Darüber werden wir verhandeln, wenn wir das Gesetz im Frühjahr gründlich im Parlament beraten."

Das Bildungsministerium verwies in der Debatte um die BAföG-Reform darauf, dass geförderte Studierende mit Kindergeldanspruch monatlich bis zu 1.184 Euro an staatlicher Unterstützung bekämen. "Studien zufolge gibt ein großer Teil der Studierenden im Schnitt lediglich 986 Euro monatlich aus", teilte eine Sprecherin des Bildungsministeriums mit. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie Stipendien, Bildungskredite, Einnahmen aus geringfügigen Nebentätigkeiten blieben dabei noch unberücksichtigt. 

BAföG-Reform soll zum WS 2024/2025 in Kraft treten 

Im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel-Regierung das Ziel vorgenommen, das Bafög "grundlegend" zu reformieren und "elternunabhängiger" zu gestalten. Vorgesehen war eine regelmäßige Anpassung von Freibeträgen und Bedarfssätzen.

Zunächst soll das Kabinett im Februar über den vorgelegten Referentenentwurf beraten. Ab April soll dann der Bundestag über diesen Referentenentwurf entscheiden. Die BAföG-Reform soll zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten. 

dpa/so/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Referentenentwurf zur BAföG-Reform: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53654 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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