Bird & Bird / van Maele / Bardehle Pagenberg: L’Oréal siegt im Markenrechtsstreit vor BGH

24.04.2014

L’Oreal und ein österreichischer Hersteller von Erotik-Artikeln haben bis zum BGH um die Löschung der Marke "HOT" gekämpft. Der Kosmetikkonzern, der mit seinem Löschungsantrag letztlich Erfolg hatte, ließ sich in dem Verfahren von Bird & Bird vertreten, für das österreichische Unternehmen war der Aachener Anwalt Marcel van Maele tätig.

Der österreichische Hersteller von Erotik-Artikeln hatte sich die Marke "HOT" unter anderem für Kosmetikprodukte und Parfums schützen lassen.
Der Streit entzündete sich daran, dass L’Oréal in Lizenz von Ralph Lauren ein Luxusparfum unter der Bezeichnung "Ralph Lauren HOT" vertrieben.
Der Erotikartikel-Produzent erhob daraufhin Klage wegen einer angeblichen Verletzung seiner Marke "HOT" gegen L’Oréal und forderte Schadensersatz sowie Unterlassung des Vertriebs des Parfüms.

L’Oréal wiederum hat einen Löschungsantrag gegen die Marke "HOT" gestellt mit dem Argument, dass dieser Begriff für Kosmetikprodukte und Parfums nicht schutzfähig sei, da es ein geläufiger Begriff der englischen Sprache ist, der in verschiedenen Bedeutungen ("heiß", "angesagt", "sexy") auch für Parfum beschreibend sei. Der Konzern setzte dabei auf Bird & Bird; die Kanzlei arbeitet seit nunmehr acht Jahren für L’Oréal im Marken- und Wettbewerbsrecht.

In ähnlicher Konstellation hatte der österreichische  Hersteller auch die Firma Australian Gold angegriffen, die Sonnenschutzprodukte unter der Bezeichnung "Australian Gold HOT" vertrieben hatte. Auch Australian Gold hatte mit Unterstützung von Bardehle Pagenberg Löschungsantrag gegen die Marke "HOT" gestellt.

Der Löschungsantrag war sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt als auch vor dem Bundespatentgericht (BPatG) erfolgreich. Das BPatG hatte allerdings die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, die auch eingelegt wurde. Der BGH hat die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen und damit die Löschung der Marken "HOT" rechtskräftig bestätigt. Der Beschluss stammt bereits vom Februar, die begründete Entscheidung liegt seit Anfang April vor.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Bird & Bird für L’Oréal

Dr. Richard Dissmann, IP, Partner, München

Jana Bogatz, IP, München

 

Jordan & Hall für L’Oréal (BGH-Vertretung)

Dr. Rainer Hall, Karlsruhe

 

Bardehle Pagenberg für Australian Gold

Prof. Dr. Alexander von Mühlendahl, IP, München

Dr. Henning Hartwig, IP, München

 

Gierke & Rohnke für Australian Gold (BGH-Vertretung)

Cornelie von Gierke, Karlsruhe

 

Marcel van Maele für Erotikartikel-Hersteller/HOT

Marcel van Maele, Gewerblicher Rechtsschutz, Aachen

 

Dr. Brunhilde Ackermann für Erotikartikel-Hersteller/HOT (BGH-Vertretung)

Quelle: Bird & Bird, LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bird & Bird / van Maele / Bardehle Pagenberg: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11780 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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