L’Oreal und ein österreichischer Hersteller von Erotik-Artikeln haben bis zum BGH um die Löschung der Marke "HOT" gekämpft. Der Kosmetikkonzern, der mit seinem Löschungsantrag letztlich Erfolg hatte, ließ sich in dem Verfahren von Bird & Bird vertreten, für das österreichische Unternehmen war der Aachener Anwalt Marcel van Maele tätig.
Der österreichische Hersteller von Erotik-Artikeln hatte sich die Marke "HOT" unter anderem für Kosmetikprodukte und Parfums schützen lassen.
Der Streit entzündete sich daran, dass L’Oréal in Lizenz von Ralph Lauren ein Luxusparfum unter der Bezeichnung "Ralph Lauren HOT" vertrieben.
Der Erotikartikel-Produzent erhob daraufhin Klage wegen einer angeblichen Verletzung seiner Marke "HOT" gegen L’Oréal und forderte Schadensersatz sowie Unterlassung des Vertriebs des Parfüms.
L’Oréal wiederum hat einen Löschungsantrag gegen die Marke "HOT" gestellt mit dem Argument, dass dieser Begriff für Kosmetikprodukte und Parfums nicht schutzfähig sei, da es ein geläufiger Begriff der englischen Sprache ist, der in verschiedenen Bedeutungen ("heiß", "angesagt", "sexy") auch für Parfum beschreibend sei. Der Konzern setzte dabei auf Bird & Bird; die Kanzlei arbeitet seit nunmehr acht Jahren für L’Oréal im Marken- und Wettbewerbsrecht.
In ähnlicher Konstellation hatte der österreichische Hersteller auch die Firma Australian Gold angegriffen, die Sonnenschutzprodukte unter der Bezeichnung "Australian Gold HOT" vertrieben hatte. Auch Australian Gold hatte mit Unterstützung von Bardehle Pagenberg Löschungsantrag gegen die Marke "HOT" gestellt.
Der Löschungsantrag war sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt als auch vor dem Bundespatentgericht (BPatG) erfolgreich. Das BPatG hatte allerdings die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, die auch eingelegt wurde. Der BGH hat die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen und damit die Löschung der Marken "HOT" rechtskräftig bestätigt. Der Beschluss stammt bereits vom Februar, die begründete Entscheidung liegt seit Anfang April vor.
Bird & Bird für L’Oréal
Dr. Richard Dissmann, IP, Partner, München
Jana Bogatz, IP, München
Jordan & Hall für L’Oréal (BGH-Vertretung)
Dr. Rainer Hall, Karlsruhe
Bardehle Pagenberg für Australian Gold
Prof. Dr. Alexander von Mühlendahl, IP, München
Dr. Henning Hartwig, IP, München
Gierke & Rohnke für Australian Gold (BGH-Vertretung)
Cornelie von Gierke, Karlsruhe
Marcel van Maele für Erotikartikel-Hersteller/HOT
Marcel van Maele, Gewerblicher Rechtsschutz, Aachen
Dr. Brunhilde Ackermann für Erotikartikel-Hersteller/HOT (BGH-Vertretung)
Bird & Bird / van Maele / Bardehle Pagenberg: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11780 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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