Der Streit zwischen deutschen Industriebetrieben und der EU-Kommission um die EEG-Umlage ist nur vorläufig beigelegt. Ein Nichtigkeitsverfahren vor dem EuG wurde eingestellt, die Streitigkeit verlagert sich nun vor die deutschen Gerichte.
In dem Nichtigkeitsverfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) ging es um die beihilfenrechtliche Qualifikation des in Deutschland angewandten Ausgleichsmechanismus für Strompreise. Die Georgsmarienhütte-Gruppe, die vertreten durch Bird & Bird den Musterprozess für die deutsche Industrie führte, hat sich vorläufig mit der EU-Kommission auf eine Verfahrenseinstellung geeinigt.
Der Hintergrund: Mehr als 50 deutsche Industriebetriebe hatten Anfang 2014 vor dem EuG gegen ein förmliches Beihilfenprüfverfahren der EU-Kommission geklagt. Die Kommission beanstandet, dass Begrenzungen der sogenannten EEG-Umlage für besonders energieintensiv produzierende Betriebe als europarechtswidrige Beihilfen zu beurteilen seien. Hierdurch erhielten nach ihrer Ansicht deutsche Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, der nicht zu rechtfertigen sei.
Die Unternehmen stehen demgegenüber auf dem Standpunkt, dass die Begrenzungen lediglich eine Freistellung von einer Sonderlast darstellten, die wegen des deutschen Politikziels der Energiewende einen Nachteil gegenüber ausländischen Wettbewerbern begründet.
Industrie wehrt sich gegen Nachzahlungen
Mit Abschluss des Beihilfeprüfverfahrens kam die Kommission nun den deutschen Unternehmen zwar erheblich entgegen, behielt ihren Standpunkt jedoch im Grundsatz bei. Daher sind zahlreiche Industriebetriebe in Deutschland vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Nachzahlung von Stromentgelten aufgefordert worden.
Die nachgeforderten Stromentgelte aufgrund sogenannter Teilrücknahmebescheide sind inzwischen Gegenstand von Anfechtungsklagen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. Die dort von der Georgsmarienhütte eingereichten Klagen verfolgen das Ziel einer möglichst raschen Vorlage der Streitigkeit an den EuGH, um eine endgültige Klärung der beihilfenrechtlichen Frage herbeizuführen.
Bird & Bird für Georgsmarienhütte Gruppe:
Prof. Dr. Heiko Höfler, Federführung, EU Litigation, Beihilfenrecht, Partner, Hamburg
Dr. Jörg Paura. Corporate, Litigation, Partner, Hamburg
Dr. Matthias Lang, Energierecht, Partner, Düsseldorf
Dr. Mirjam Rüve, Corporate, Litigation, Counsel, Hamburg
Dr. Viktor Winkler, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Associate, Frankfurt
Hannah von Wnuk, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Associate, Hamburg
Prozessbevollmächtigte der EU-Kommission (im Nichtigkeitsverfahren vor dem EuG):
Ralf Sauer
Dr. Tim Rusche
BDGS Associés für die EU-Kommission (im Nichtigkeitsverfahren vor dem EuG):
Christina Renner, Brüssel
Bird & Bird: . In: Legal Tribune Online, 10.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16476 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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