2/2 Großkanzleien bloggen nur selten
Für Krieg war die Tatsache überraschend, dass die überwiegende Mehrheit der Blogs von kleineren und Kleinstsozietäten betrieben werden - aber nicht von Großkanzleien. Denn Bloggen sei zeitaufwändig und unter mehreren Autoren gut aufzuteilen, daher läge es für Krieg nahe, dass vor allem mannstarke Sozietäten bloggen könnten.
Zöttl sieht das anders: "In einer Großkanzlei läuft gutes Marketing auch ohne einen Blog. Hier versorgt man seine Mandanten mit Newslettern, Alerts oder anderen Publikationen und Seminaren über wichtige Rechtsentwicklungen." Sein Fazit: "Eine enge Mandantenbindung durch einen Blog aufzubauen, halte ich für unwahrscheinlich."
CMS Hasche Sigle führt nichtsdestotrotz seit 2010 einen eigenen Blog, der beinahe täglich von einem der rund 100 Anwaltsautoren befüllt wird. Der Blog mit dem sperrigen Namen CMS Deutschland bloggt erkletterte in Zöttls Ranking den ersten Platz in der Kategorie Großkanzleien. Und das, obwohl kaum Dialoge mit den Lesern stattfinden. Die Kommentarspalten bleiben leer, wenngleich die Themen nicht immer rein juristischer Natur sind. Selbst die mit Fotos geschmückten Beschreibungen deutscher Arbeitsgerichte locken keinen Leser an die Tastatur.
Gesellige Einzelkämpfer
Die drei Blogs auf Zöttls-Siegertreppchen sind typische Beispiele für erfolgreiches Bloggen. Der Sieger Datenschutzbeauftrager-info.de ist ein sogenannter Rudel-Blog, auf dem ein Autoren-Team gemeinsam zu einem übergreifenden Thema schreibt, wobei jeder sein Spezialwissen einbringt.
Für Platz zwei, die Kanzlei Hoenig, ist der Blog auf der Webpräsenz genauso selbstverständlich wie die Vorstellung der Anwälte. Der Plauderton kommt gut bei den Lesern an, Strafrechtler Carsten Hoenig bekommt viel Feedback von seinen Lesern.
Auf Platz drei kam Claas Beckmann mit seinem Blog Steuerköpfe. Beckmann ist zwar kein Jurist ist, aber dennoch ein typischer Einzelkämpfer, der sich aufmacht, das Internet zu erobern.
Zu denen gehört auch Zöttl. Aber er ist ein Einzelkämpfer, der sich gern mit anderen austauscht. "So treffe ich Menschen, die ich sonst nicht getroffen hätte - vor allem andere Juristen und Blogger." Er besetzt mit seiner Ausrichtung auf das Kartellrecht eine Nische in der Bloggerszene, nennenswerte Konkurrenz gibt es kaum. Die Auswahl der Themen ist dabei für Zöttl reiner Egoismus: "Ich schreibe nur über das, was mich auch interessiert."
Die Kriterien für einen gelungenen Blog sind für den Jones-Day-Partner dreierlei: technische Funktionalität, inhaltliche Relevanz und aktive Vernetzung. "Leider arbeiten viele Blogger allein vor sich hin und sind nicht daran interessiert, mit ihren Lesern oder anderen Bloggern zu interagieren", erzählt Zöttl. "Für sie wäre eine statische Webseite wahrscheinlich besser."
Wahlmüdigkeit schon beim zweiten Mal
Alles andere als statisch ist der Blog von Thomas Schwenke. Der Rechtsanwalt führt eine Ein-Mann-Kanzlei in Berlin und bietet den Lesern seines Blogs umfangreiche Serviceangebote. Unter dem Namen ‘I Law it‘, beim Zöttl-Ranking auf Platz drei der Kategorie IT/IP/Medien, bloggt Schwenke seit 2007.
Neben Informationen zum Copyright, Datenschutz und Abmahnungen produziert der Anwalt auch Podcasts, führt Gewinnspiele durch, bespielt eine erfolgreiche Facebook-Seite mit mehr als 6.700 Fans und bietet eine App an. Die Vorstellung seiner Kanzlei auf der Webpräsenz muss man regelrecht suchen, hier steht eindeutig der Service-Gedanke für die Leser im Vordergrund. Die Erfolgswährung unserer Zeit, die Anzahl der Facebook-Likes, gibt ihm Recht bei dieser Strategie.
Ob auch im kommenden Jahr wieder der beste Jura-Blog ausgerufen wird, ist ungewiss. Zöttl zögert, ob er sich den Übereifrigen, den Wahlmüden und den technischen Tücken noch einmal stellt. Er bloggt in seiner Freizeit, also meist am Wochenende und gerade die letzten Wochen waren bei ihm ungleich zeitintensiver. Eine Antwort auf die geringere Resonanz als im letzten Jahr hat Zöttl nicht. Auf seinem Blog endet der Wettbewerb denn auch mit der Frage: "Woran liegt’s – dem Gewöhnungseffekt? Oder der Tatsache, dass die Blawgosphäre im Kern statisch ist? "
Désirée Balthasar, Wahl des Jurablogs 2015: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14993 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag