Dieselgate: VW einigt sich mit US-Behörden

16.01.2017

Volkswagen und das US-Justizministerium haben sich im Diesel-Skandal auf Strafzahlungen in Milliardenhöhe geeinigt. Der Autobauer lässt sich bei der Abgasaffäre u.a. von Freshfields, Linklaters, Gleiss Lutz und Krause & Kollegen beraten.

Mit dem vergangenen Mittwoch bekannt gewordenen Vergleich kann Volkswagen im Abgas-Skandal eine rechtliche Großbaustelle schließen. Der Automobilkonzern zahlt demnach 2,8 Milliarden Dollar, um strafrechtliche Ermittlungen wegen Manipulationen von Abgaswerten zahlreicher Dieselautos beizulegen. Darüber hinaus werden weitere zivilrechtliche Bußgelder von 1,5 Milliarden Dollar fällig. Insgesamt belaufen sich die Strafzahlungen damit auf 4,3 Milliarden Dollar, umgerechnet rund 4,1 Milliarden Euro. VW wurden Betrug und Verletzungen des Luftreinhaltegesetzes in den USA vorgeworfen.

Der Vergleich mit dem Justizministerium muss nun noch vom zuständigen Gericht abgesegnet werden. Die Einigung sieht auch vor, dass VW seine Kontrollsysteme verstärken muss. Zudem wird das Unternehmen für die nächsten drei Jahre von einem externen Aufseher überprüft.

Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal hat Volkswagen eine ganze Reihe von Kanzleien mandatiert, beteiligt ist zudem ein Team aus Inhouse-Juristen. Lead-Berater in den Verhandlungen mit dem US-Justizministerium war die US-Kanzlei Steptoe & Johnson. Zum US-Zivilrecht berät Sullivan & Cromwell.

Freshfields Bruckhaus Deringer begleitet Volkswagen nach eigenen Angaben in zahlreichen Jurisdiktionen, u.a. im Hinblick auf zivilrechtliche und regulatorische Fragen sowie bei der Koordinierung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Mandatiert sind zudem Linklaters und die Strafrechtskanzlei Krause & Kollegen. Für den VW-Aufsichtsrat ist Gleiss Lutz beratend tätig. Die Kanzlei berät das Gremium seit Anfang 2016 bei der Aufarbeitung der Dieselthematik und allen damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen. Zudem ist Gleiss in der Abgasaffäre für den Aufsichtsrat der Audi AG tätig.

Rechtskosten von mindestens 18,2 Milliarden Euro

Der Vergleich mit dem amerikanischen Justizministerium ist ein wichtiger Schritt zur Beilegung der Abgasaffäre. Volkswagen war daran gelegen, die Auseinandersetzung noch vor dem Amtsantritt des künftigen Präsidenten Donald Trump am 20. Januar beizulegen.

Bei Hunderten US-Zivilklagen von Kunden, Autohändlern und Behörden hatte sich VW bereits auf Vergleiche geeinigt, die über 17 Milliarden Dollar kosten könnten. Im September 2015 hatte der Konzern eingeräumt, die Emissionswerte Hunderttausender Dieselwagen in den USA gefälscht zu haben.

VW hat für Rechtskosten im Abgasskandals bereits 18,2 Milliarden Euro beiseitegelegt. Diese Summe wird jetzt aber dem Unternehmen zufolge voraussichtlich nicht ausreichen.

Das Justizministerium will unterdessen die Ermittlungen gegen sechs amtierende und ehemalige Führungskräfte von VW forcieren, gegen die Strafanzeige gestellt wurde.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Steptoe & Johnson für Volkswagen:

Jason Weinstein

Chris Niewoehner

Reid Weingarten

 

Sullivan & Cromwell für Volkswagen:

Robert Giuffra

Sharon Nelles

Brent McIntosh

 

Freshfields Bruckhaus Deringer für Volkswagen:

Dr. Michael Haidinger

Dr. Simon Schwarz

Dr. Thomas Tschentscher

Prof. Dr. Rolf Trittmann

Dr. Martina de Lind van Wijngaarden

Prof. Dr. Norbert Nolte

Dr. Benedikt Wolfers

Dr. Juliane Hilf

Dr. Andrea Lensing-Kramer

Daniel Braun, US-Recht

Aaron Marcu, US-Recht

Olivia Radin, US-Recht

Linda Martin, US-Recht

 

Linklaters für Volkswagen:

Dr. Ralph Wollburg

 

Krause & Kollegen für Volkswagen:

Dr. Daniel Krause

 

Gleiss Lutz für den Volkswagen-Aufsichtsrat:

Prof. Dr. Michael Arnold, Federführung, Gesellschaftsrecht, Partner, Stuttgart

Dr. Vera Rothenburg, Gesellschaftsrecht, Partnerin, Stuttgart

Dr. Adrian Bingel, Gesellschaftsrecht, Partner, Stuttgart

Dr. Stefan Rützel, Prozessführung, Partner, Frankfurt

Dr. René M. Kremer,Prozessführung, Counsel, Stuttgart

Dr. Simon Wagner, Prozessführung, Stuttgart

Dr. Hansjörg Scheel, Gesellschaftsrecht, Partner, Stuttgart

Dr. Fred Wendt, Gesellschaftsrecht, Partner, Hamburg

Dr. Christian Mencke, Gesellschaftsrecht, Counsel, Hamburg

Martin Hitzer, Gesellschaftsrecht, Partner, Düsseldorf

Dr. Burghard Hildebrandt, Öffentliches Recht, Partner, Düsseldorf

Dr. Bettina Sauter, Gesellschaftsrecht, Stuttgart

Dr. Alexander Baur, Gesellschaftsrecht, Stuttgart

Dr. Philipp Maximilian Holle, Gesellschaftsrecht, Stuttgart

 

Volkswagen Inhouse:

Manfred Döss

Stephan Halstrup

Philip Haarmann

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von dpa, Freshfields und Gleiss Lutz

Zitiervorschlag

Dieselgate: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21778 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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