Volkswagen und das US-Justizministerium haben sich im Diesel-Skandal auf Strafzahlungen in Milliardenhöhe geeinigt. Der Autobauer lässt sich bei der Abgasaffäre u.a. von Freshfields, Linklaters, Gleiss Lutz und Krause & Kollegen beraten.
Mit dem vergangenen Mittwoch bekannt gewordenen Vergleich kann Volkswagen im Abgas-Skandal eine rechtliche Großbaustelle schließen. Der Automobilkonzern zahlt demnach 2,8 Milliarden Dollar, um strafrechtliche Ermittlungen wegen Manipulationen von Abgaswerten zahlreicher Dieselautos beizulegen. Darüber hinaus werden weitere zivilrechtliche Bußgelder von 1,5 Milliarden Dollar fällig. Insgesamt belaufen sich die Strafzahlungen damit auf 4,3 Milliarden Dollar, umgerechnet rund 4,1 Milliarden Euro. VW wurden Betrug und Verletzungen des Luftreinhaltegesetzes in den USA vorgeworfen.
Der Vergleich mit dem Justizministerium muss nun noch vom zuständigen Gericht abgesegnet werden. Die Einigung sieht auch vor, dass VW seine Kontrollsysteme verstärken muss. Zudem wird das Unternehmen für die nächsten drei Jahre von einem externen Aufseher überprüft.
Im Zusammenhang mit dem Abgasskandal hat Volkswagen eine ganze Reihe von Kanzleien mandatiert, beteiligt ist zudem ein Team aus Inhouse-Juristen. Lead-Berater in den Verhandlungen mit dem US-Justizministerium war die US-Kanzlei Steptoe & Johnson. Zum US-Zivilrecht berät Sullivan & Cromwell.
Freshfields Bruckhaus Deringer begleitet Volkswagen nach eigenen Angaben in zahlreichen Jurisdiktionen, u.a. im Hinblick auf zivilrechtliche und regulatorische Fragen sowie bei der Koordinierung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Mandatiert sind zudem Linklaters und die Strafrechtskanzlei Krause & Kollegen. Für den VW-Aufsichtsrat ist Gleiss Lutz beratend tätig. Die Kanzlei berät das Gremium seit Anfang 2016 bei der Aufarbeitung der Dieselthematik und allen damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen. Zudem ist Gleiss in der Abgasaffäre für den Aufsichtsrat der Audi AG tätig.
Rechtskosten von mindestens 18,2 Milliarden Euro
Der Vergleich mit dem amerikanischen Justizministerium ist ein wichtiger Schritt zur Beilegung der Abgasaffäre. Volkswagen war daran gelegen, die Auseinandersetzung noch vor dem Amtsantritt des künftigen Präsidenten Donald Trump am 20. Januar beizulegen.
Bei Hunderten US-Zivilklagen von Kunden, Autohändlern und Behörden hatte sich VW bereits auf Vergleiche geeinigt, die über 17 Milliarden Dollar kosten könnten. Im September 2015 hatte der Konzern eingeräumt, die Emissionswerte Hunderttausender Dieselwagen in den USA gefälscht zu haben.
VW hat für Rechtskosten im Abgasskandals bereits 18,2 Milliarden Euro beiseitegelegt. Diese Summe wird jetzt aber dem Unternehmen zufolge voraussichtlich nicht ausreichen.
Das Justizministerium will unterdessen die Ermittlungen gegen sechs amtierende und ehemalige Führungskräfte von VW forcieren, gegen die Strafanzeige gestellt wurde.
Steptoe & Johnson für Volkswagen:
Jason Weinstein
Chris Niewoehner
Reid Weingarten
Sullivan & Cromwell für Volkswagen:
Robert Giuffra
Sharon Nelles
Brent McIntosh
Freshfields Bruckhaus Deringer für Volkswagen:
Dr. Michael Haidinger
Dr. Simon Schwarz
Dr. Thomas Tschentscher
Prof. Dr. Rolf Trittmann
Dr. Martina de Lind van Wijngaarden
Prof. Dr. Norbert Nolte
Dr. Benedikt Wolfers
Dr. Juliane Hilf
Dr. Andrea Lensing-Kramer
Daniel Braun, US-Recht
Aaron Marcu, US-Recht
Olivia Radin, US-Recht
Linda Martin, US-Recht
Linklaters für Volkswagen:
Dr. Ralph Wollburg
Krause & Kollegen für Volkswagen:
Dr. Daniel Krause
Gleiss Lutz für den Volkswagen-Aufsichtsrat:
Prof. Dr. Michael Arnold, Federführung, Gesellschaftsrecht, Partner, Stuttgart
Dr. Vera Rothenburg, Gesellschaftsrecht, Partnerin, Stuttgart
Dr. Adrian Bingel, Gesellschaftsrecht, Partner, Stuttgart
Dr. Stefan Rützel, Prozessführung, Partner, Frankfurt
Dr. René M. Kremer,Prozessführung, Counsel, Stuttgart
Dr. Simon Wagner, Prozessführung, Stuttgart
Dr. Hansjörg Scheel, Gesellschaftsrecht, Partner, Stuttgart
Dr. Fred Wendt, Gesellschaftsrecht, Partner, Hamburg
Dr. Christian Mencke, Gesellschaftsrecht, Counsel, Hamburg
Martin Hitzer, Gesellschaftsrecht, Partner, Düsseldorf
Dr. Burghard Hildebrandt, Öffentliches Recht, Partner, Düsseldorf
Dr. Bettina Sauter, Gesellschaftsrecht, Stuttgart
Dr. Alexander Baur, Gesellschaftsrecht, Stuttgart
Dr. Philipp Maximilian Holle, Gesellschaftsrecht, Stuttgart
Volkswagen Inhouse:
Manfred Döss
Stephan Halstrup
Philip Haarmann
Dieselgate: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21778 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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