Die Europäische Kommission hat das Beihilfeverfahren gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe eingestellt. Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat das Land Berlin im Verfahren im EU-Beihilfenrecht und Vergaberecht beraten.
Elisabeth Lepique
Im Juni 2011 hatten Transparency International Deutschland e.V. und die Verbraucherzentrale Berlin e.V. Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf lautete, das Land Berlin habe bei der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, des größten kommunalen Wasserbetriebs in Europa, den privaten Investoren unzulässig staatliche Beihilfen versprochen und in den Folgejahren auch gewährt.
So hätten etwa die privaten Gesellschafter auf Grund konsortialvertraglicher Gewinnverteilungsregeln von einer Gewinngarantie profitiert und kein unternehmerisches Risiko getragen. Außerdem habe das Land gegen das Vergaberecht verstoßen. Die Europäische Kommission ist dem nicht gefolgt und hat das Verfahren nun eingestellt.
An den Berliner Wasserbetrieben waren ab 1999 RWE und Veolia mit insgesamt 49,9 Prozent wirtschaftlich beteiligt. Seit 2013 gehört das Unternehmen allerdings wieder komplett dem Land Berlin. Beim Rückkauf der Anteile von den privaten Gesellschaftern setzte das Land ebenfalls auf die rechtliche Begleitung durch Luther.
Luther für das Land Berlin
Elisabeth Lepique, Federführung, Partnerin, Köln
Ulf-Dieter Pape, Vergaberecht, Partner, Hannover
Dr. Helmut Janssen LL.M., EU-Beihilfenrecht, Partner, Brüssel
Luther : . In: Legal Tribune Online, 29.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13333 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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