CMS / Arn Friedrich Strecker Buchli Brülhart : Kunstmuseum Bern nimmt Gurlitt-Erbschaft an

25.11.2014

Das Kunstmuseum Bern hat die Erbschaft von Cornelius Gurlitt angenommen. Dazu hat die Stiftung Kunstmuseum Bern eine Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Bayern getroffen. Sie ließ sich dabei von CMS und der Berner Kanzlei Arn Friedrich Strecker Buchli Brülhart beraten.

CMS hat gemeinsam mit dem Berner Rechtsanwalt Dr. Marcel Bruelhart das Kunstmuseum Bern bei den mit der Vereinbarung verbundenen Fragestellungen im Vorfeld der Annahme des Nachlasses von Cornelius Gurlitt umfassend beraten. Innerhalb der Ausschlagungsfrist von sechs Monaten galt es, die mit der Annahme des Erbes verbundenen Risiken zu sondieren und Hindernisse aus dem Weg zu räumen.

‎Die mehr als 1.500 Werke umfassende Kunstsammlung des im Mai 2014 verstorbenen Cornelius Gurlitt war im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen angeblicher Steuerhinterziehung beschlagnahmt worden. Es stellte sich heraus, dass sich in der Sammlung auch NS-Raubkunst befindet. Dies war im vergangenen Jahr öffentlich geworden und löste eine weltweite Debatte aus. Die Stiftung Kunstmuseum Bern war von Cornelius Gurlitt testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt worden.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

CMS für Stiftung Kunstmuseum Bern

Dr. Beat von Rechenberg, Gesamtkoordination, Partner, Zürich

Prof. Dr. Winfried Bullinger, Federführung Deutschland, Kunstrecht/Restitution/Kulturgutschutz, Partner, Berlin

Dr. Katharina Garbers-von Boehm, Kunstrecht/Restitution/Kulturgutschutz, Senior Associate, Berlin

Dr. Wolf-Georg Freiherr von Rechenberg, Steuerrecht, Partner, Berlin

Dr. Gerd Seeliger, Steuerrecht, Partner, München

Hans-Christian Blum, Erbrecht, Partner, Stuttgart

Dr. Bernhard Hainz, Kulturgutschutz, Partner, Wien

 

Arn Friedrich Strecker Buchli Brülhart Recht & Governance für Stiftung Kunstmuseum Bern

Dr. Marcel Bruelhart, Partner, Bern

Quelle: CMS Hasche Sigle

Zitiervorschlag

CMS / Arn Friedrich Strecker Buchli Brülhart : . In: Legal Tribune Online, 25.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13908 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen