Ashurst: Far East Hospitality steigt in europäischen Hotelmarkt ein

25.08.2014

Eine Tochtergesellschaft der Far East Orchard, einer der größten Immobilieninvestoren und -entwickler in Singapur, hat sich mit Unterstützung von Ashurst an einem Portfolio beteiligt, das vier Hotels in Europa umfasst.

Peter Junghänel

Konkret hat die Far East Hospitality Holdings Pte Ltd eine 50-Prozent-Beteiligung an diversen Objektgesellschaften erworben. Die Objektgesellschaften sind Eigentümer von vier Hotel-Immobilien in Europa. Zwei der Häuser befinden sich in Berlin, jeweils eines Frankfurt am Main und Kopenhagen.

Einen Teil der Objektgesellschaften erwarb Far East Hospitality gemeinsam mit ihrem Joint-Venture-Partner, der australischen Toga-Gruppe, zu jeweils 50 Prozent vom Toga Accommodation Fund. Die anderen Objektgesellschaften kauft Far East Hospitality zu 50 Prozent direkt von der Toga-Gruppe.

Nach den Transaktionen ist Far East Hospitality nun Eigentümerin und Betreiberin eines Portfolios von insgesamt mehr als 13.000 Zimmern in 80 Hotels und Serviced Residences in Australien, China, Dänemark, Deutschland, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Ungarn.

Ashurst beriet praxisübergreifend in vier Jurisdiktionen. Geführt wurde das Team von dem Frankfurter Immobilienrechtspartner Peter Junghänel und dem Münchener Corporate-Partner Lars Jessen. Bruun & Hjejle beriet zum dänischen Recht, ATOZ zum luxemburger Steuerrecht.

Die Berater auf Verkäuferseite waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht bekannt.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Ashurst für Far East Hospitality Holdings Pte Ltd

Peter Junghänel, Federführung, Immobilienrecht, Partner, Frankfurt

Lars Jessen, Corporate, Partner, München

Adnan Manzoor, Real Estate, Associate, Frankfurt

Dr. Klaus Herkenroth, Tax, Partner, Frankfurt

Felix Krüger, Tax, Senior Associate, Frankfurt

Julius Heusgen, Corporate, Associate, München

Samantha Loh, Corporate, Counsel, Singapur

John Stawyskyj, Real Estate, Partner, Sydney

Vivian Chang, Tax, Partner, Sydney

Quelle: Ashurst

Zitiervorschlag

Ashurst: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12979 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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