Jahrelanger Rechtsstreit geht weiter: BGH ver­han­delt im Januar über Grund­stück in Rangs­dorf

18.09.2024

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit verhandelt der Bundesgerichtshof über ein Grundstück in Rangsdorf. Für die Familie mit ihrem Haus ist es die letzte Hoffnung.

Der Kampf einer Familie um ein Grundstück in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg) wird Anfang kommenden Jahres vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in die nächste Runde gehen. Der Verhandlungstermin in Karlsruhe sei für den 17. Januar angesetzt, teilte der BGH am Mittwoch mit. Das Gericht hatte die Revision des Verfahrens wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, LTO berichtete (Az. V ZR 153/23).

Die Familie hatte das Baugrundstück 2010 bei einer Zwangsversteigerung vermeintlich regulär erworben und darauf ihr Haus gebaut. 2014 entschied jedoch das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung fehlerhaft gewesen sei, weil das Amtsgericht Luckenwalde entgegen § 1964 Bürgerliches Gesetzbuch nicht ausreichend nach dem Eigentümer gesucht habe. Dieser forderte sein knapp 1.000 Quadratmeter großes Grundstück anschließend zurück, nachdem die junge Familie mit zwei kleinen Kindern in "ihr" Eigenheim gezogen war.

Ende Juni 2023 entschied das brandenburgische Oberlandesgericht (OLG), dass die Familie binnen eines Jahres das Haus abreißen und das Grundstück räumen müsse. Außerdem soll die Familie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Das OLG hatte keine Revision zugelassen, der dagegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hatte der BGH Ende Juni 2024 stattgegeben.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Jahrelanger Rechtsstreit geht weiter: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55445 (abgerufen am: 27.09.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen