Parteispendenverfahren um Regensburger OB: Pres­se­ar­beit der Staats­an­walt­schaft war rechts­widrig

23.07.2019

Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft zum Auftakt des Parteispendenverfahrens um den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs war rechtswidrig. Die Anklagebehörde habe die Presse zu früh informiert, so das VG Regensburg.

Das Verwaltungsgericht (VG) Regensburg hat die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft zum Auftakt des Parteispendenverfahrens um den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) für rechtswidrig erklärt (Urt. v. 23.07.2019, Az. RO 4 K 17.1570). Am Dienstag gab das Gericht laut Mitteilung der Klage des Bauunternehmers Volker Tretzel statt. Es urteilte, die Staatsanwaltschaft hätte die Presse nicht am selben Tag über die Erhebung der Anklage informieren dürfen. So sei der Unternehmer in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft habe im Juli 2017 die Presse schriftlich und mündlich darüber informiert, in dem Fall Anklage erhoben zu haben. Dem Verteidiger Tretzels habe sie jedoch nur zwei Stunden zuvor einen Teil der Anklageschrift zur Kenntnis zugeschickt. Dabei hätte, so das VG, die Anklagebehörde den Verteidigern mehr Zeit einräumen müssen, um die umfangreiche Anklage durchsehen und zumindest teilweise prüfen zu können.

Außerdem habe den Verteidigern nicht die gesamte Anklageschrift, sondern nur der sogenannte Anklagesatz ohne Angabe der Beweismittel zur Verfügung gestanden. Für eine fundierte Stellungnahme gegenüber der Presse hätte ihnen die Staatsanwaltschaft nach Ansicht der Kammer aber auch den Teil der Anklageschrift übermitteln müssen, in dem sie erläuterte, auf welche Beweismittel sie die erhobene Anklage stützte. Inhaltlich beanstandete das Gericht die Pressearbeit indes nicht.

Joachim Wolbergs kam nach einem monatelangen Korruptionsprozess juristisch mit einem blauen Auge davon. Das Landgericht Regensburg sprach den 48-Jährigen in allen bis auf zwei Anklagepunkten frei. Zwar urteilte die Große Wirtschaftskammer, Wolbergs sei der Vorteilsannahme schuldig, direkt bestraft wurde er dafür aber nicht. Tretzel selbst wurde wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 500.000 Euro verurteilt.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Parteispendenverfahren um Regensburger OB: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36651 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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