Die OLG-Präsidenten waren sich auf ihrer Jahrestagung in München einig: Ihre Gerichte sollen in den sozialen Medien präsenter werden. Doch wie soll das aussehen? Denn ebenso einig waren sich alle, dass das nicht peinlich werden darf.
Gibt man den Suchbegriff "Oberlandesgericht" bei Instagram ein, dann ist das Ergebnis recht überschaubar: Nur acht Accounts finden sich in der Trefferliste. Wiederum nur hinter fünf dieser Accounts stecken auch jeweils Mitarbeiter eines Oberlandesgerichts. Angesichts der Tatsache, dass es in Deutschland 24 Oberlandesgerichte gibt, ist dies ein eher bescheidenes Ergebnis.
Laut Stefanie Otte, Präsidentin des Oberlandesgerichte (OLG) Celle, sollen es über kurz oder lang aber mehr als nur fünf Gerichte sein, die Instagram als Plattform nutzen. Sie sagt ganz klar: "Wir leben in einer digitalisierten Welt, da dürfen Gerichte keine analogen Fremdkörper sein".
"Keiner von uns will auf Tiktok tanzen"
Instagram, Tiktok und Co. sind vor allem bei jungen Menschen beliebt. Dass man diese Plattformen nutzt, um ihnen die Bedeutung einer unabhängigen Justiz und des Rechtsstaats näherzubringen, ist laut Otte daher besonders wichtig.
Die Präsidentin des OLG Celle sieht jedoch ein Problem: Wie können Gerichte soziale Medien überhaupt richtig nutzen, ohne lächerlich zu wirken? Bekannt sind vor allem Instagram und Tiktok für unterhaltende Kurzvideos, Storys und Beiträge. Da den seriösen Mittelweg zu finden, ist laut Otte die Herausforderung. "Keiner von uns will auf Tiktok tanzen", stellt sie klar.
Fest steht: Wenn man sich traut, dann muss das professionell geschehen. Schaut man sich etwa die Social-Media-Accounts einiger deutscher Verfassungsorgane an, sieht man keine tanzenden Mitarbeiter durch den jeweiligen Social-Media-Feed hüpfen. Die Inhalte sind geprägt von informativen Kurzvideos und Beiträgen, was viele Nutzer offenbar anspricht: Der Account der Bundesregierung hat beispielsweise mehr als 100.000 Follower bei Instagram, obwohl es dort die volle Packung Seriosität gibt. Tanzende Parlamentsmitglieder oder rasend schnell geschnittene Videoclips für User mit geringer Aufmerksamkeitsspanne? Fehlanzeige.
Auch der Bundesrat, der Bundestag und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gestalten ihre Präsenz auf Instagram seriös aus, haben aber trotzdem verhältnismäßig viele Follower. Wer jetzt an alle unsere Verfassungsorgane denkt, dem wird auffallen, dass eines in der bisherigen Aufzählung fehlt: das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Dieses nämlich hat seinen Instagram-Kanal nach einem kurzen Intermezzo wieder dicht gemacht.
Der BVerfG-Kanal wurde kein halbes Jahr alt
Das BVerfG hatte im August 2021 seinen Instagram-Auftritt gestartet. Doch schon zum 31. Dezember 2021 wurde der Account wieder – übrigens still und heimlich – abgeschaltet. Offiziell wurde dies damit begründet, dass es sich nur um eine Probephase gehandelt habe – von der beim Start allerdings keine Rede gewesen war. Upsi?
Dabei konnte der Account schon nach kurzer Zeit durchaus positive Resonanz verzeichnen: Er sammelte rund 26.400 Follower mit nur zwölf Posts, bevor er fünfeinhalb Monate nach seinem Start wieder eingestampft wurde. Auf X (ehemals Twitter) betreibt das BVerfG seinen Account dagegen seit 2015 fleißig und steuert dort regelmäßig die aktuellen Informationen zu seinen Entscheidungen bei. Ein kurzer Post auf X und eine visuelle Präsentation des Gerichtslebens bei Instagram sind jedoch nicht dasselbe. Eine überzeugende Präsenz in den sozialen Medien erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, jeweils speziell zugeschnitten auf die unterschiedlichen Kanäle. Ohne entsprechendes Personal wird das nichts, so etwas macht auch nicht der Gerichtspressesprecher "mal eben nebenbei".
In München sprach sich auch BGH-Präsidentin Bettina Limperg sich für eine verstärkte Präsenz in den sozialen Medien aus, jedoch mit Einschränkungen "Wir wünschen uns, dass wir bundeseinheitliche Auftritte haben", sagte die BGH-Präsidentin, "dass nicht mehr jeder das selbst macht". Wichtig sei für Limperg vor allem: "Wir dürfen nicht peinlich sein."
Rechtliche Themen sind schon lange Teil von Social Media
Dass Recht und Social Media gut miteinander verknüpfbar sind, ohne dabei "peinlich" zu sein, haben schon diverse, übrigens nicht nur angehende und damit junge Juristen bewiesen. Ein Anwalt, der rechtliche Themen leicht verständlich erklärt? Davon gibt es mittlerweile einige. Jurastudenten, die ihre Follower mit durch den Alltag nehmen? Auch keine Seltenheit. Eine Richterin, die auch als Influencerin aktiv ist? Ja, auch die gibt es.
Martina Flade ist Richterin und postet auch Reels zu strafrechtlichen Themen auf Instagram. Darin beantwortet sie strafrechtliche Fragen für jedermann. Sie weiß, dass viel Arbeit darin steckt. Im Interview mit LTO erzählt sie beispielsweise, wie sie ihren Arbeitsalltag sogar plant und gestaltet, damit es gerade nicht uncool und amateurhaft wird. Sie ist sich sicher: Social Media ist eine Chance, gerade für die Justiz, und man verliert nicht gleich an Würde, wenn man seinen "seriösen" Beruf auf Instagram austrägt.
Beispiele wie Flade zeigen, dass es geht. Bleiben wir also gespannt, welches (Oberlandes-)Gericht wir mittel- bis langfristig auf Instagram, Tiktok & Co. begrüßen dürfen.
xp/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
OLG wollen mehr Social Media machen: . In: Legal Tribune Online, 10.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54523 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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