Gegen neue Windräder wird in Deutschland häufig geklagt. Doch der Ausbau von Ökostrom aus Wind und Sonne soll schneller erfolgen. Bei der Justiz gibt es darum Veränderungen, wie der Präsident des OVG Berlin-Brandenburg erwartet.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) erwartet durch die Energiewende eine höhere Arbeitsbelastung. Die Anzahl der Verfahren zum Immissionsschutzrecht sei in den vergangenen zwei Jahren bereits gestiegen, sagte Gerichtspräsident Joachim Buchheister der Deutschen Presse-Agentur. 2020 habe es vier solcher Fälle gegen, 2021 seien es 35 gewesen, im ersten Halbjahr 2022 bereits 22. Dabei muss das Gericht als erste Instanz Genehmigungen für Anlagen prüfen, bei denen es zu Umwelteingriffen kommt, wie etwa Luftverschmutzung oder Lärmbelästigung.
"Diese Verfahren können sehr komplex werden, weil Umwelt- und Naturschutzverbände eine komplette Prüfung verlangen können", erklärte OVG-Präsident Buchheister. Lösungen zu finden, sei mitunter sehr schwer, weil so unterschiedliche Interessen aufeinanderstießen.
Mit dem Gesetz für einen schnelleren Ausbau des Ökostroms aus Wind und Sonne ist nun die Zuständigkeit des Gerichts erweitert worden. In der Regel überprüft das OVG in zweiter Instanz Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Berlin und Brandenburg. Um die Umsetzung einiger Projekte zu beschleunigen, sind die Richterinnen und Richter jedoch bei Großvorhaben wie etwa Flughäfen oder größeren Kraftwerken direkt zuständig. Das gilt nun auch für Wind- und Solarprojekte.
Naturschutz und Klimaschutz als Gegenspieler
Insbesondere gegen neue Windräder wird oft geklagt. Das "Osterpaket" zum Ausbau der erneuerbaren Energien sei für die Gerichte eine große Hilfe, weil es Orientierung gebe, so Buchheister. Der Bundesrat hatte das Gesetzespaket für einen schnelleren Ausbau des Ökostroms aus Wind und Sonne am 8. Juli gebilligt. Es wird "Osterpaket" genannt, weil es vor Ostern vom Kabinett beschlossen wurde.
Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Stromverbrauch soll demnach bis 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden, derzeit liegt er knapp unter 50 Prozent. Ein zentraler Hebel für den Ausbau der Windenergie an Land soll sein, dass erneuerbare Energien künftig als im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft sind. Das soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und Gerichtsverfahren erleichtern.
Aus Sicht von OVG-Präsident Buchheister geraten die Umwelt- und Naturschutzverbände dadurch in eine schwierige Situation. "Nach dem politischen Willen tritt der konkrete Schutz von Individuen gegenüber dem Klimaschutz in den Hintergrund. In der Folge wird der Klimaschutz Gegenspieler des Naturschutzes.", erklärt Buchheister.
dpa/ast/LTO-Redaktion
Immissionsschutzrecht: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49144 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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