Eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern" habe dazu geführt, dass Gustl Mollath in die Psychiatrie eingewiesen worden ist, so das LG München I. Ob er die geforderten 1,8 Millionen Euro Entschädigung erhält, ist noch offen.
Dem Justizopfer Gustl Mollath steht nach Ansicht des Landgerichts (LG) München I nach der Zwangsunterbringung in der Psychiatrie Schadenersatz zu. "Derzeit tendieren wir dazu, das Urteil als rechtswidrig im Sinne der Menschenrechtskonvention anzusehen", sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch.
Eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern" habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei. Der Vorsitzende Richter in Nürnberg sei damals "bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. Da hat wohl der Sachverhalt etwas drunter gelitten."
Wie hoch der Schadensersatz ausfallen könnte, blieb zunächst offen. Darüber sollen sich Mollath und das Justizministerium als Prozessparteien nun in einem schriftlichen Verfahren weiter austauschen. Ein Termin für eine weitere öffentliche Verhandlung wurde nicht angesetzt.
2.747 Tage in der Psychiatrie
Das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands fordert 1,8 Millionen Euro Schadensersatz vom Freistaat Bayern für mehr als sieben Jahre unrechtmäßiger Unterbringung in der Psychiatrie. In der Summe enthalten sind beispielsweise 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten. Der Freistaat hatte bislang 170.000 Euro angeboten und 70.000 Euro davon schon gezahlt.
Mollath schilderte am Mittwoch seine Erlebnisse in der Psychiatrie. Auch Jahre danach habe er immer noch Schlafstörungen. "Ich träume jede Nacht und wache jede Nacht schweißgebadet auf", sagte der 62-Jährige.
Mollath war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatrie eingewiesen worden - zu Unrecht, wie sich Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte. 2.747 Tage hatte er in der Psychiatrie verbracht. Nach Ansicht des Freistaates stehen ihm gesetzlich 25 Euro pro Tag als Entschädigung zu. Mollath zeigte sich nach der Verhandlung erfreut, dass das Gericht ihm gegenüber "positiv eingestellt" sei.
dpa/mam/LTO-Redaktion
LG München I sieht Menschenrechtsverletzung: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34477 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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