Wie wird man Richter los, die gegen die Grundsätze der Verfassung verstoßen? Die meisten Bundesländer haben dafür ein Verfahren – die sogenannte Richteranklage. In Berlin gibt es das Instrument zurzeit noch nicht. Das soll sich bald ändern.
Im Berliner Abgeordnetenhaus besteht große Übereinstimmung darüber, eine sogenannte Richteranklage zu ermöglichen. Im fachlich zuständigen Rechtsausschuss plädierten Vertreter aller Fraktion außer der AfD, am Mittwoch dafür, ein solches Instrument auch in Berlin einzuführen. Damit könnte das Abgeordnetenhaus das Bundesverfassungsgericht anrufen, um zum Beispiel die Versetzung eines Richters zu erreichen, wenn mit Blick auf dessen politischen Betätigungen Zweifel an seiner Integrität und Unabhängigkeit bestehen.
Für eine Richteranklage müsste die Berliner Landesverfassung geändert werden. Die CDU-Fraktion hat dies beantragt und stieß damit auf breite Zustimmung - auch bei Justizsenatorin Lena Kreck (Linke). Zunächst sollen sich jedoch Experten und Vertreter der Richterschaft dazu äußern können. Die Fraktionen vereinbarten dazu eine Anhörung.
Der Antrag der Berliner CDU-Fraktion sieht die Einführung eines neuen Artikels 83 in der Landesverfassung vor. Dieser soll konkret lauten:
"(1) Verstößt ein Richter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Landes Berlin, so kann das Bundesverfassungsgericht mit Zwei-Drittel-Mehrheit auf Antrag des Abgeordnetenhauses anordnen, dass der Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlassung erkannt werden.
(2) Der Beschluss, den Antrag zu stellen, bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses."
CDU sieht Ungleichbehandlung
Berlin gehört zu den wenigen Bundesländern, die bislang nicht über die Möglichkeit einer Richteranklage verfügen. Im Nachbarland Brandenburg existiert diese jedoch. Darin sieht die CDU-Fraktion eine Ungleichbehandlung innerhalb der Richterschaft des Landes Berlin. Denn Richterinnen und Richter, die an den gemeinsamen Fachobergerichten mit Brandenburg wie etwa dem Oberverwaltungsgericht tätig sind, unterlägen entsprechenden Vorschriften des Nachbarlandes, bei den übrigen Richterinnen und Richtern sei das nicht der Fall.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Geschichte noch nie über eine Richteranklage entschieden. Nach Auffassung der CDU-Fraktion bedeute dies aber nicht, dass das Instrument wirkungs- oder bedeutungslos wäre. "Sie äußern eine Vor-Wirkung in dem Sinne, dass Richterinnen und Richter sich ihrer Verantwortung, die Grundsätze des Grundgesetzes und die verfassungsmäßige Ordnung des jeweiligen Landes zu wahren, bewusst sind und mit der Möglichkeit einer Richteranklage jedenfalls rechnen müssen", heißt es in dem Antrag.
Zuletzt hatte der Fall einer ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten in Berlin für Diskussion gesorgt. Justizsenatorin Kreck war vergangene Woche vor dem Berliner Richterdienstgericht mit einem Antrag auf Versetzung der Richterin Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand wegen ihrer politischen Reden als AfD-Abgeordnete im Bundestag und weiterer Äußerungen gescheitert. Das Gericht hatte die Entscheidung damit begründet, dass die Äußerungen während Malsack-Winkemanns Zeit im Bundestag nicht in dem Verfahren um die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand verwertet werden dürften. Dem stehe Art. 46 Grundgesetz (GG) entgegen, der ausschließt, dass Abgeordnete wegen ihrer Äußerungen aus dem Bundestag gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden.
acr/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
Berliner Abgeordnetenhaus: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49942 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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