Nach BGH Urteil: Die RAK Düs­sel­dorf hat eine neue Prä­si­dentin

21.12.2020

Nachdem der BGH die Vorstandswahl der RAK Düsseldorf im Wesentlichen für ungültig gehalten hatte, stand die Kammer ohne Spitze da. Nun wurde Anwältin Leonora Holling zur neuen Präsidentin gewählt.

Mit Urteil vom 7. Dezember 2020 hat der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Wahl von 13 der 15 Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer (RAK) Düsseldorf für ungültig erklärt, womit die Anwältinnen und Anwälte mit sofortiger Wirkung ihrer Ämter enthoben waren. Grund für die Entscheidung war eine Rede des ehemaligen Präsidenten Herbert P. Schons, der, so der BGH, gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen habe, als er im Rahmen des Rechenschaftsberichts 2016 eine Art Wahlkampfrede hielt.

An diesem Montag nun besetzte die RAK Düsseldorf die vakanten Stellen deshalb neu. Rechtsanwältin Leonora Holling wurde dabei zur neuen Präsidentin gewählt. Holling hat sich in ihrer Kanzlei Holling & Müller in Düsseldorf sowohl auf das Strafrecht als auch auf das Energierecht spezialisiert. Seit 2018 ist sie Bundesvorsitzende des Bundes der Energieverbraucher gE.V., Vorsitzende des Beirats der Schiedsstelle Energie e.V. in Berlin und Vorstand anderer gemeinnütziger Organisationen. Außerdem gehört sie seit 2001 dem Vorstand des Düsseldorfer Anwaltvereins an. Holling ist die erste Frau an der Spitze der RAK Düsseldorf.

Zum Vizepräsidenten wählte der Vorstand den Düsseldorfer Fachanwalt für Erbrecht Dr. Claus-Henrik Horn. Außerdem wurden Rechtsanwältin Dr. Isolde Bölting aus Wuppertal und Rechtsanwalt Guido Wacker aus Erkrath neu in das Präsidium gewählt.

ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach BGH Urteil: . In: Legal Tribune Online, 21.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43794 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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