Rückblick auf 2014: 11 wichtige Urteile für Verbraucher

15.01.2015

2/3: Ausgleichsansprüche bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Wenn ein unverheiratetes Paar sich trennt, können die nichtehelichen Lebenspartner Ausgleichsansprüche gegeneinander haben. Für den Fall, dass ihm "etwas zustößt", hatte der Mann seiner Lebensgefährtin einen Sparbrief im Wert von 25.000 Euro gegeben. Nach der Trennung musste die Frau ihm diesen Sparbrief zurückgeben, urteilte der BGH (Urt. v. 06.05.2014, Az. X ZR 135/11). Es handele sich nicht um eine Schenkung, sondern um eine sogenannte unbenannte Zuwendung handelte, die der Mann nur im Vertrauen auf den Bestand der Beziehung geleistet habe. Endet diese, entfalle auch die Geschäftsgrundlage für die Zuwendung.

Kinder haften für ihre Eltern – auch in zerrütteten Familien

Kinder müssen auch dann für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn sie zu diesen seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr haben, entschied der BGH im Februar (Beschl. v. 12.02.2014, Az. XII ZB 607/12). Nur bei schweren Verfehlungen des Unterhaltsberechtigten geht die Unterhaltspflicht verloren, so die Karlsruher Richter. Weder den Kontaktabbruch des Vaters zu seinem Sohn, seitdem dieser 18 Jahre alt war, noch die Enterbung des Sprösslings sahen sie als solche schwere Verfehlung an.

Homosexuelle Lebenspartner können rechtlich Eltern sein

Homosexuelle Lebenspartner können auch ohne (Sukzessiv-) Adoption Eltern sein. In Kalifornien hatte sich ein homosexuelles Paar als Eltern eines Babys eintragen lassen, welches eine Leihmutter ausgetragen hatte. Nach einer Entscheidung des kalifonischen obersten Gerichtshofs ist das möglich. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland erkannte der BGH das Paar auch nach deutschem Recht als Eltern des Kindes an, obwohl hierzulande Leihmutterschaft verboten ist. Denn grundsätzlich seien ausländische Entscheidungen auch in Deutschland anzuerkennen, solange sie wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts nicht offensichtlich widersprechen. Auch das Kindeswohl berücksichtigte der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Senat bei seiner Entscheidung, die Lebenspartner als Eltern anzuerkennen (BGH, Urt. v. 10.12.2014, Az. XII ZB 463/13).

Zitiervorschlag

Rückblick auf 2014: . In: Legal Tribune Online, 15.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14381 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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