Streit um Klausurbedingungen am OLG Köln: Examen bei 30 Grad?
Nächste Woche beginnen in NRW die Klausuren zum zweiten Staatsexamen. Eine Gruppe lokaler Referendare sieht sich benachteiligt, weil andere Prüflinge am Nachbarstandort im Gegensatz zu ihnen in klimatisierten Räumen schreiben werden.
Von: Referendare M-V (ausnahmsweise trotz Anonymisierung veröffentlicht, da wir ausdrücklich um Informationen gebeten hatten, ohne auf unsere Leserbrief-Bedingungen hinzuweisen)
Auch in Mecklenburg-Vorpommern deuten sich ähnliche Prüfungsbedingungen für die Klausuren zum 2. Staatsexamen an. Seit Wochen herrschen in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls Temperaturen um die 30 Grad Celsius. Ab Donnerstag beginnen auch hier die Klausuren. An beiden Standorten - Rostock und Stralsund – wird jeweils in Räumlichkeiten ohne Klimaanlage geschrieben. Eine "Hitzeschlacht" droht. Die Räume sind durch die letzten Tage stark aufgeheizt.
Insbesondere für Referendare, welche im historischen Plenarsaal des OLG Rostocks schreiben, könnte es sehr unangenehm werden. Denn der Raum ist aufgrund seiner exponierten Lage Richtung Süden den ganzen Tag der Sonne ungehindert ausgeliefert und besitzt eine große Glasfront, die sich erheblich aufheizt. Dies war bereits zum Probeexamen Anfang April der Fall, wo in jenem Raum eine stickige und warme Luft herrschte, obwohl die Temperaturen weit niedriger waren als derzeit. Nur, dass es dieses Mal um die Zukunft der Referendare geht. Ein Lüften während der Prüfung ist in diesem Raum fast unmöglich. Die große Fensterfront lässt sich nicht öffnen. Ein Lüften ist lediglich durch eine kleine Seitentür möglich. Dies funktionierte schon Anfang April nicht richtig. Hinzu kommt, dass sich das OLG an einer der Hauptverkehrsstraßen Rostocks befindet - an welcher im Übrigen aktuell Baumaßnahmen stattfinden -, sodass selbst das Lüften durch die Seitentür nicht möglich sein wird, da dann Lärmbelästigungen drohen.
Auch am Prüfungsstandort in Stralsund werden sich ähnliche Situationen abspielen. Denn dort wird ebenfalls in einem nicht klimatisierten Raum mit einer vollverglasten Fensterfront geschrieben. Dort sollen bereits beim Examen vor einem Jahr Raumtemperaturen um die 30 Grad geherrscht haben, obwohl die Außentemperaturen letztes Jahr nicht so hoch waren wie dieses Jahr.
Das LJPA sieht auf Nachfrage mehrerer Referendare hingegen keine Veranlassung zum Handeln. In einer Antwort heißt es lediglich: "Die Wettervorhersage für die prüfungsrelevanten Tage prognostiziert Temperaturen, die sich im üblichen sommerlichen Bereich bewegen, und nicht über 30 Grad Celsius hinausgehen, sondern sich im Bereich zwischen 21 und 25 Grad bewegen werden."
Dabei verkennt das LJPA jedoch, dass selbst bei einer Außentemperatur von 25 Grad Celsius keine Abkühlung der Räumlichkeiten zu erwarten ist und für die Prüflinge Temperaturen über 26 Grad Celsius anherrschen werden, weil sich die Räume durch die Sonneneinstrahlung aufheizen werden. Damit kann nicht von optimalen Prüfungsbedingungen gesprochen werden, obwohl die Klausuren derart gewichtig sind für die berufliche Zukunft der angehenden Volljuristen.
Wir bitten um eine Veröffentlichung auf Ihrer Seite, um die derzeitige Situation aufzuzeigen und das LJPA eventuell doch noch zum Handeln zu bewegen, da die derzeitigen Bedingungen nicht hinnehmbar sein können.
Leserbriefe an LTO: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30155 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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