Know-how-Schutz im Umbruch: Geheim ist, was geheim gemacht wird

von David Ziegelmayer

21.08.2015

Patente, Marken- und Urheberrechte sind für Unternehmen ein Thema, aber Know-how und sonstige Geheimnisse bleiben oft ungesichert. Warum man sich hier dringend mehr an Coca Cola orientieren sollten, erklärt David Ziegelmayer.

Das Thema erscheint sperrig: Know-how-Schutz? Technologieunternehmen mit Patent/-und Markenabteilungen werden reflexartig einwenden: "Haben wir schon, machen wir schon". Handels-oder Dienstleistungsunternehmen werden abwinken: "Brauchen wir nicht". Beides ist mehr als fahrlässig.

Denn Know-how ist mehr als das und erfasst prinzipiell alles, was nach dem Willen eines Unternehmens nicht in die Hände von Wettbewerbern oder außenstehender Dritter gehört. Das können z.B. Konstruktionszeichnungen, Rezepte, Kundendaten und sogar Ideen sein, die man bekanntlich nirgendwo "anmelden", sehr wohl aber geheim halten kann.

Ein Unternehmen, das von sich sagt: "Wir haben keine Geheimnisse", dürfte nicht ernst zu nehmen sein. Denn vor allem über nicht-technische Geheimnisse, die einen wirtschaftlichen Wert haben, verfügen alle. Fragen Sie Coca-Cola: Obwohl unser Recht die Patentierbarkeit eines Rezepts für ein Erfrischungsgetränk nicht kennt, pflegt das Unternehmen seinen Mythos und schützt sein Geheimnis – dem Vernehmen nach noch heute in einem Tresor.

Und dennoch: Der rechtliche Schutz von Know-how ist noch immer ein "Stiefkind" des geistigen Eigentums, wie es der Münchener Professor Christoph Ann seit vielen Jahren anprangert. Anstatt sich über den Abfluss von Know-how zu beklagen, sollten sich Unternehmen zuerst fragen, ob sie auch alles zu seinem Schutz und zur Verfolgung ihrer Rechte getan haben.

Vor dem Hintergrund einer näher rückenden Direktive aus Brüssel kann man sich nun erst Recht nicht mehr zurücklehnen: Denn in Zukunft werden der Schutz und die gerichtliche Verfolgung von der Verletzung von Betriebsgeheimnissen wohl davon abhängen, dass man sich zuvor auch ausreichend um ihren Schutz gekümmert hat.

Richtlinie wird ein "Mehr" an Schutz für Geheimnisse verlangen

Die Kommission sah bereits vor Jahren Handlungsbedarf, weil die aktuellen Regeln der Mitgliedsländer höchst unterschiedlich ausgestaltet sind und strebt einen einheitlichen Schutz an. Der entsprechende Richtlinienentwurf zum Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (COM 2013, 183) steht nun im November 2015 bereits zur ersten Lesung im EU-Parlament an, nachdem auch der Rechtsausschuss des EU-Parlaments den Text mit Änderungen angenommen hat. Das deutet darauf hin, dass die Richtlinie schon bald verabschiedet werden könnte.

Dem Entwurfstext ist auch weiterhin zu entnehmen, dass derjenige, der seine Geheimnisse schützen und ihre Verletzung vor Gericht bringen will, zukünftig "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" ergreifen muss. Das wird nach Ansicht vieler Juristen die Rechtslage in Deutschland entscheidend verändern, auch wenn das Völkerrecht (TRIPS Abkommen) derartige Maßnahmen schon jetzt vorsieht.

Denn bislang forderte die Rechtsprechung mit dem BGH lediglich einen erkennbaren "subjektiven Geheimhaltungswillen, der sich in objektiven Umständen manifestiert", um Informationen als schutzfähig anzuerkennen. An diese Umstände sind nach aktueller Fassung des § 17 Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) keine hohen Anforderungen zu stellen (BGH Urt. v. 10.05.1995, Az. 1 StR 764/94). Der Geheimhaltungswille wurde also vermutet und damit faktisch mit Geheimhaltungsmaßnahmen gleichgesetzt. Das führte bislang quasi zu einer Umkehr der Beweislast: Derjenige, der das Geheimnis verletzt, muss den fehlenden Geheimhaltungswillen im Unternehmen nachweisen.

Tritt aber die Richtlinie in Kraft, muss man davon ausgehen, dass die Rechtsprechung hierzulande wesentlich strenger werden wird, wenn sie das deutsche Recht im Lichte der Richtlinie auslegt.

Zitiervorschlag

David Ziegelmayer, Know-how-Schutz im Umbruch: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16675 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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