Neue Regelungen 2015: Mindestlohn, Nummernschilder, Biomüll

02.01.2015

Biomüll: Biomüll muss nun bundesweit getrennt gesammelt werden. Laut Bundesumweltministerium haben bereits rund 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise eine Biotonne eingeführt, jetzt müssen die restlichen nachziehen. Das soll dazu beigetragen, dass die Stoffe verstärkt für Biogasanlagen oder etwa als Düngemittel genutzt werden können.

Lebensversicherungen: Der Garantiezins für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sinkt ab 2015 auf 1,25 Prozent. Von der Garantiezinssenkung sind nur Neuverträge ab 2015 betroffen. Seit 2012 betrug die Mindestverzinsung 1,75 Prozent.

Steuerbetrug/Selbstanzeige: Für reuige Steuerbetrüger wird es nun deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Steuerbetrug bleibt ab 2015 lediglich bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen wird nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von einer Strafverfolgung abgesehen: Bei mehr als 25.000 Euro gilt ein Aufschlag von 10 Prozent. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 Euro werden 15 Prozent fällig, bei einer Million verlangt der Fiskus sogar 20 Prozent mehr. Auch der Offenlegungszeitraum ändert sich: In Zukunft muss der reuige Steuersünder für zehn Jahre reinen Tisch machen.

dpa/mbr/pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Neue Regelungen 2015: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14250 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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