Pflegeversicherung: Der Beitragssatz steigt von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3) um 0,3 Punkte und 2017 um weitere 0,2 Punkte. Die Leistungsbeträge steigen um vier Prozent. Das bringt etwa in vollstationärer Pflege bei Stufe eins 1064 Euro, also 41 Euro mehr. Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen besser kombiniert werden können. Zuhause Gepflegte sollen leichter vorübergehend in einem Heim oder von ambulanten Diensten betreut werden können. Auch andere Leistungen werden ausgeweitet.
Familienpflegezeit: Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Während der Familienpflegezeit kann ein Beschäftigter seine Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Neu ist auch der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das während der monatelangen Pflegezeiten das fehlende Einkommen ausgleichen soll. Auf sechs Monate Pflegezeit ohne Darlehen hatten die Arbeitnehmer schon bisher Anspruch.
Neue Regelungen 2015: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14250 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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