Nummernschilder: Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Die Pflicht zur "Umkennzeichnung" für den neuen Zulassungsbezirk entfällt. Innerhalb einiger Länder galt dies schon. Der Tarif der Kfz-Versicherung richtet sich nach dem Wohnort.
Auto-Abmeldung: Ab dem 1. Januar zugelassene Fahrzeuge können später beim Kraftfahrt-Bundesamt online abgemeldet werden. Ermöglicht werden soll dies über neue Sicherheitscodes auf den Prüfplaketten des Nummernschilds und im Fahrzeugschein sowie den neuen Personalausweis.
Neue Regelungen 2015: . In: Legal Tribune Online, 02.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14250 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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