Müssen sich Streamer oder Videomacher, die Computerspiele vorführen, eine kostspielige Rundfunklizenz zulegen? Auf dem Gamescom Congress 2019 stand eine Lösung zur Debatte, die wohl nichts lösen wird.
"Dass wir mit der E-Privacy-Verordnung noch nicht weitergekommen sind, ist schlecht. Fragen Sie mal meinen Kollegen Axel Voss, der tritt ja später auch noch auf." Tiemo Wölken von der SPD ließ sich auf dem Gamescon Congress 2019 die Gelegenheit zum kleinen Seitenhieb auf Axel Voss (CDU) nicht nehmen, der zum Gesicht der umstrittenen Urheberrechtsreform geworden war. Dabei stand auf der Agenda der Juristen, zu denen auch die beiden Mitglieder des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments gehören, bei dem Branchentreffen in Köln in diesem Jahr primär ein anderes Thema.
Die Veranstaltung entwickelt sich zur festen Größe, längst nicht nur für Medienrechtler: Wo bleibt der Jugendschutz, wenn Computerspiele aller Art praktisch ohne Alterskontrolle von diversen Gaming-Plattformen heruntergeladen werden können? Reguliert die Europäische Union die Branche, die Milliarden erwirtschaftet, zu streng? Und sind sogenannte Lootboxen, die Spieler innerhalb eines Spiels gegen echtes Geld erwerben können, um neue Spielinhalte nach dem Zufallsprinzip freizuschalten, illegales Glücksspiel? Die Themen sind breit gestreut und rufen Juristen aller Spezialisierungen auf den Plan.
Die am Mittwoch intensivste Fachdiskussion entbrannte jedoch zu einer Frage, die schon vor zwei Jahren ihren Weg in ein separates Juristen-Panel des Gamescon Congresses 2017 fand: Wie soll eine zeitgemäße Novelle des Rundfunkstaatsvertrages aussehen? Relevant ist das aus Gamer-Perspektive für alle, die einem Publikum Videospiele vorführen – egal, ob nun im Livestream auf Plattformen wie zum Beispiel Twitch oder in eigens aufbereiteten Videos auf Youtube. Bei diesen sog. Let's Plays geht es nicht um wenig: Die etablierten unter den Video-Kanälen sind für ihre Macher mittlerweile zu einem von mehreren finanziellen Standbeinen in der Games- und Unterhaltungsbranche geworden.
Aus Rundfunkstaatsvertrag soll Medienstaatsvertrag werden
Ein lizenzpflichtiges Rundfunkangebot ist nach den aktuellen Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der sich an die Allgemeinheit richtet. Er verbreitet ausgewählte Angebote, die Nutzer weder zeitlich noch inhaltlich beeinflussen können, entlang eines Sendeplans. Das alles trifft nach Ansicht der Landesanstalt für Medien (LfM) NRW auch auf das Angebot von "PietSmiet" zu, einen der größten Let's-Play-Kanäle Deutschlands. 2017 drohte ihm die LfM NRW deswegen mit einem Bußgeld, sollte er ohne Lizenz weiter auf Twitch Livestreams senden. Peter Georg Smits, der als Unternehmer und Unterhalter hinter dem Kanal steckt, stellte daraufhin die Sendungen auf der Plattform ein, machte seinen Fall und die dahinter stehende Problematik aber öffentlichkeitswirksam publik, unter anderem auch auf der damaligen Gamescom: Wie weit hinkt das Recht der technischen Entwicklung weit hinterher?
Die Diskussion, das wurde auf dem diesjährigen Gamescon Congress klar, kommt langsam zu einem Ergebnis. "Aus dem Rundfunkstaatsvertrag wird – vielleicht schon zum Ende des Jahres - der Medienstaatsvertrag", sagte Podiumsdiskussionsteilnehmer Alexander Natt von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Die oberste Landesbehörde übernimmt federführend die Ausarbeitung des neuen Rechts für alle 16 Bundesländer, die den Medienstaatsvertrag aber noch unterschreiben müssen.
Natt zählte die drei wesentlichen Änderungen auf, die ein aktueller Entwurf vorsieht und die das neue Recht flexibler als jetzt auf technische Entwicklungen reagieren lassen sollen: Der Begriff des "Sendeplans", der unter anderem für das Kriterium der Regelmäßigkeit eines Rundfunkangebots entscheidend ist, soll konkreter definiert werden. Weiterhin soll es künftig "zulassungsfreien Rundfunk" geben, also solchen, dem weniger als 20.000 statt der bisher gesetzlich vorgesehenen 500 Leute gleichzeitig zusehen. Dann entfiele die Lizenzpflicht, es gäbe dann nur noch eine bloße Anzeigepflicht. Und letztlich soll das Lizenzverfahren erheblich erleichtert werden.
Juristen-Panel: Rundfunkregulierung braucht nicht zwangsläufig eine Lizenz
Dass es nach zwei Jahren nun überhaupt bald zu einem Ergebnis kommen könnte, begrüßten die übrigen Diskussionsteilnehmer ausdrücklich. Für eine gute Lösung halten sie den Ansatz, den der neue Medienstaatsvertrag aktuell verfolgt, aber nicht. So kritisierte etwa der Berliner Rechtsanwalt Kai Bodensiek, der mehrere Let's-Play-Kanäle vertritt, dass es schon verfassungsrechtlich umstritten sei, ob und in welchem Ausmaß der Rundfunk überhaupt reguliert werden dürfe.
Dr. Tobias Schmid, Direktor der LfM NRW, die gegen PietSmiet vorgeht, betonte: "Uns als Exekutive kommt es nur darauf an, unsere Aufgabe erfüllen zu können: den Schutz von Vielfalt, Jugend, Menschenwürde und Verbrauchern zu gewährleisten." Ob das nun durch eine Lizenz-, Anzeige- oder sonstige Pflicht geregelt wird, sei nicht besonders wichtig. "Die Hauptsache ist doch, dass wir wissen, wie wir diejenigen erreichen können, die mit ihrem Sendeangebot gegen geltende Gesetze verstoßen."
LfM-Direktor: "Den Leuten geht es doch um etwas ganz anderes"
Schmid berichtete, dass es in NRW gut 30 Let's-Play-Macher gebe, die eine gewisse Größe erreicht hätten und deshalb von der LfM kontaktiert worden seien. In fast allen Fällen habe man sich letztlich einigen können, nur in einem Fall wolle der Betroffene seinen Wohnsitz lieber in die Schweiz verlegen, als sich eine deutsche Rundfunklizenz zuzulegen.
Schmid betonte ausdrücklich: "Die Einordnung als Rundfunk ist für die Betroffenen deshalb relevant, weil es dann – je nach Spielinhalt – darum geht, bestimmte Gesetze einzuhalten, zum Beispiel Sendezeitbegrenzungen im Rahmen des Jugendschutzrechts. Dabei sind die fünf- oder sechstausend Euro, die für eine Rundfunklizenz anfallen, nicht das Problem." Der neue Medienstaatsvertrag ändere an dem, was auf der Rechtsfolgenseite passiert, nämlich "gar nichts". Hinsichtlich dieser Prognose waren sich am Mittwoch alle Juristen am Diskussionstisch einig.
Die Ungewissheit in der Branche dürfte sich nach Einschätzung der Diskussionsteilnehmer mit dem neuen Medienstaatsvertrag bestenfalls verringern. Aus der Welt schaffen wird der Vertrag sie nicht. Dabei war das eigentlich das Ziel, schon seit der Diskussion auf dem Gamescon Congress 2017.
Streit um Rundfunklizenz für Let's-Play-Macher: . In: Legal Tribune Online, 22.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37201 (abgerufen am: 04.11.2024 )
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