Die Steuererklärung soll ab 2017 komplett elektronisch abgegeben und bearbeitet werden. Den Ämtern erleichtert das die Arbeit. Nicht nur für Arbeitgeber und Krankenversicherer ist es aber ziemlich riskant, meint Dennis Klein.
Das Bundeskabinett hat am 9. Dezember 2015 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Im Kern geht es darum, die elektronische Steuererklärung und deren automatische Bearbeitung zu forcieren.
Der Gesetzentwurf enthält ein ganzes Bündel an Maßnahmenpaketen, die, beginnend ab 2017 bis 2022, die Digitalisierung der Steuerverwaltung voranbringen sollen.
Bürger müssen nur noch die vorausgefüllten Formulare freigeben und ohne Belege an die Ämter senden. Dort prüft ein Computer die Daten und verschickt ganz automatisch die elektronischen Bescheide. Lediglich in wenigen geheimen Ausnahmefällen soll es noch gesonderte Einzelprüfungen geben.
Statt des lästigen Formularkrieges also zukünftig die smarte Erklärung per Knopfdruck? Erwartungsgemäß preist die Bundesregierung diese als ein Mehr an Serviceorientierung und Nutzerfreundlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger an.
Bei Lichte betrachtet besteht das eigentliche Ziel darin, den Finanzämtern durch eine vollautomatische Bearbeitung der Steuererklärung die Arbeit zu erleichtern. Das ist zumindest ehrlich, denn bereits jetzt wird nicht mehr jedes Formular einzeln geprüft. Doch am Ende könnte sich die Modernisierung als Bumerang für den Steuerzahler erweisen.
Maschine statt Mensch
Schon jetzt prüfen Finanzbeamte die Steuererklärungen unterschiedlich genau. Zukünftig würde bei Standardfällen im Finanzamt gar kein Mensch mehr die Steuererklärung zu sehen bekommen. Stattdessen übernimmt der Computer komplett die Regie und erlässt automatisch die Steuerbescheide – die dann auch nicht mehr auf Papier, sondern auf elektronischem Wege daherkommen.
Eine zentrale Maßnahme ist hierfür, die bereits bestehende elektronische Steuererklärung "Elster" (Akronym für "elektronische Steuererklärung") weiter auszubauen. Bislang müssen die Steuerpflichtigen ihre Daten häufig noch selbst in das Elster-Portal übertragen, der elektronische Informationsfluss ist durch zahlreiche Papierbelege gestört. Zudem ist es sogar noch möglich, die Steuererklärung auf Papier abzugeben – dann müssen die Finanzbeamten die Daten noch mühsam per Hand vom Steuerformular in den Computer tippen.
Zukünftig sollen die Daten nur noch elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden können. Außerdem soll zukünftig leichter auf die elektronisch übermittelten Daten von Arbeitgebern, Krankenversicherungen oder Banken zurückgegriffen werden. Der Bürger erhält dann eine vom Finanzamt automatisch mit den von dritter Seite übermittelten Daten vorausgefüllte Steuererklärung. Diese muss er dann nur noch freigeben, statt sie selber auszufüllen.
Elster soll Finanzbeamte und Belege ersetzen: . In: Legal Tribune Online, 10.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17814 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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