Die Inhaberschaft einer Rechtspersönlichkeit ist im Laufe der Zeit auf immer mehr Träger erstreckt worden. Auch Roboter könnten irgendwann davon profitieren - und damit die Gesellschaft, erklären Thomas Klindt und Nico Kuhlmann.
Natürlich haben Roboter keine eigenen Rechte. Zumindest noch nicht. Aber niemand, der sich mit dem Thema beschäftigt, würde vollständig ausschließen, dass dies in der Zukunft möglich sein könnte.
Früher führten Maschinen lediglich einfache und sehr eng begrenzte Aufgaben aus. Durch die Disziplin des maschinellen Lernens, eine Unterkategorie der Künstlichen Intelligenz, stoßen Computer aber mittlerweile in Bereiche vor, die noch vor wenigen Jahren unerreichbar schienen.
Autos fahren schon bald selbstständig, elektronische Helfer übernehmen die häusliche Pflege und in Fabriken arbeiten immer mehr autonome Roboter. Die weitere Entwicklung der nächsten Jahre und Jahrzehnte ist kaum vorhersehbar. Verschiedene Intellektuelle und Pioniere prognostizieren diesbezüglich unterschiedlichste Szenarien.
Haben Siri, Alexa und der Google-Assistent ein Recht auf Meinungsfreiheit?
Die beiden US-amerikanischen Juristinnen Toni M. Massaro und Helen Norton spielten unlängst ein Gedankenexperiment durch, bei dem ein Roboter mit starker Künstlicher Intelligenz eine Verfassungsklage wegen Beschränkung seiner Meinungsfreiheit vor dem Supreme Court der Vereinigten Staaten anstrengt.
Dies klingt zuerst absurd. Nur Menschen können eine eigene Meinung entwickeln und nur Menschen bedürfen deswegen eines entsprechenden Schutzes.
Wenn aber die historische Perspektive bemüht wird, zeigt sich, dass keine Regelung in Stein gemeißelt und unveränderbar ist. Im Endeffekt beruht alles auf einer gesellschaftspolitischen Entscheidung, die in rechtliche Paragraphen gegossen wird. Unter anderem Carl von Savingy erkannte dies bereits zu Anfang des 19. Jahrhunderts und begründete die sog. historische Rechtsschule.
Vom Rechtsobjekt zum Rechtssubjekt
Es war bei weitem keine Selbstverständlichkeit, dass jeder Mensch immer Träger der Meinungsfreiheit war. Im antiken Rom war ein Sklave eher ein Rechtsobjekt und kein vollwertiges Rechtssubjekt. Ein Recht auf eine freie Meinungsäußerung, ein Demonstrations- oder gar ein Streikrecht hatten Sklaven nicht.
In Europa brauchte es zwei Jahrtausende und mehrere Revolutionen, bis man nach dem Sturm auf die Bastille zum Konsens kam, dass jeder Mensch ein Recht auf eine freie Meinung hat. Dieses Recht ist somit nicht dem biologischen Menschsein immanent, sondern ist vielmehr Folge von sozialen und politischen Entscheidungen der Gesellschaft; es ist "designtes Recht".
Zudem ist die Rechtsfähigkeit schon längst nicht mehr auf natürliche Personen beschränkt. Bereits ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde diskutiert, ob ein Rechtssubjekt als Entität losgelöst von einem Menschen bestehen kann. Aus dieser Diskussion ging ein damals atemberaubend neues Konzept hervor - die juristische Person.
Die Existenz von Vereinen, Stiftungen und Handelsgesellschaften löst bei Juristen heutzutage keine besonderen Emotionen mehr aus. Doch noch Mitte des 19. Jahrhunderts war die Vorstellung einer juristischen Person eine kulturhistorische Revolution und Leistung.
Nico Kuhlmann, Grundfragen der Digitalisierung: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25477 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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