2/2: Überraschende Einigung
"Die Entscheidung des BVerwG über die eigene Befangenheit war für mich schon ein Alarmsignal“, sagt Schwalb heute. Ihm sei klar geworden, dass er mächtige Gegner habe. Umso mehr habe er sich gefreut, als juris schließlich auf ihn zugekommen sei.
Schon im Mai haben sich Lexxpress und die Bundesrepublik bzw. juris außergerichtlich geeinigt. "Der Bund hat sich da ordentlich bewegt", sagt Christoph Schwalb. Einfach sei der Weg dahin allerdings nicht gewesen: "Nach 15 Jahren des gerichtlichen Streits braucht es eine Zeit, bis Vertrauen entsteht." Die gerichtlichen Auseinandersetzungen hatte der heute 56-Jährige zunächst ohne Anwalt geführt, allein die Schriftsätze aufgesetzt, viel Zeit in der Unibibliothek verbracht. "Es ist ja ein einfacher Sachverhalt und die Rechtslage ist auch für Nichtjuristen deutlich." Allein schon aus Kostengründen habe er so vorgehen müssen.
Gleichwohl ließ er sich nach einiger Zeit von dem renommierten Vergaberechtler Dr. Clemens Antweiler von der Düsseldorfer Kanzlei RWP Rechtsanwälte beraten und vertreten. Juris hatte die internationale Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer an ihrer Seite. Bei den Gesprächen über eine außergerichtliche Einigung blieben die Kontrahenten allerdings lieber unter sich. Und waren damit erfolgreich. Verschriftlicht haben die Einigung allerdings die Anwälte.
"Man muss das sportlich sehen"
Ab Januar 2016 sollen die bislang für Juris exklusiv aufbereiteten Entscheidungen nun durch den, gemeinsam mit dem Justizministerium zu realisierenden, frei zugänglichen Webservice "Entscheidungen im Internet" veröffentlicht und anderen kommerziellen Weiterverwendern zur Verfügung gestellt werden.
Das Bundesverfassungsgericht ist "sehr zufrieden mit dieser Lösung und begrüßt es, dass die Veröffentlichung seiner Entscheidungen durch kommerzielle Anbieter künftig auf eine tragfähige Grundlage gestellt wird", teilte das Gericht auf Anfrage mit.
Von dem Ergebnis werden jedoch alle kommerziellen Anbieter gleichermaßen profitieren, gekämpft hat Schwalb aber allein. "Das war mir aber klar", sagt er. "Und ich hatte den Vorteil, dass ich keine Millionenverträge mit dem Bund oder Ländern habe. Und auch keine Personalverantwortung, bei der man sich überlegen muss, ob man riskiert, dass Verträge im kommenden Jahr vielleicht anders aussehen."
Schwalb hatte zunächst ein Strahlenschutz-Studium an der Dualen Hochschule in Baden-Württemberg absolviert, sich aber nach dem Abschluss der IT zugewendet und als Programmierer und Softwareentwickler gearbeitet. Ab 1989 hat er Lexware mit aufgebaut und später an den Haufe Verlag verkauft – der heute an juris beteiligt ist. Er gründete Lexxpress – und scheiterte mit einigen Ideen an der Exklusivvereinbarung der Saarbrücker. Das wird bald ein Ende haben, nach 15 Jahren. "Man muss das alles als sportliche Auseinandersetzung sehen, um nicht nach jedem Rückschlag den Kopf hängen zu lassen. Aber Durchhaltevermögen braucht man schon."
* Klarstellung, dass LTO zu Wolters Kluwer gehört, eingefügt am 02.09., 10:18 Uhr
Tanja Podolski, Juris: Lexxpress gegen BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16771 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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