Nach Diskussion um Kommentierung: Maaßen und Beck-Verlag beenden Zusam­men­ar­beit

18.01.2023

Der umstrittene Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans Georg-Maaßen schrieb an einem Grundgesetzkommentar des Beck-Verlages mit. Lange verteidige der Verlag die Zusammenarbeit. Doch nach anhaltendem öffentlichem Diskurs folgte jetzt die Wende.

Der Beck-Verlag hat sich dazu entschieden die Zusammenarbeit mit Ex-Verfassungsschutzpräsident und CDU-Politker Dr. Hans-Georg Maaßen zu beenden. Der Verlag gab am Mittwoch bekannt, dass er sich von allen extremen politischen Äußerungen von Autoren, die die Grenzen des verfassungsrechtlich Vertretbaren austesten, distanziere. Die Neutralität gebietet es, dass sich der Verlag nicht in die Auseinandersetzungen der Tagespolitik verstricken lässt, heißt es in einem Statement des Verlages.

Hintergrund des Konflikts ist die Mitarbeit des CDU-Politikers im Grundgesetz (GG)-Kommentar "Epping/Hillgruber". Maaßen, der seit dem Erscheinen des Werkes im Jahr 2009 an diesem mitwirkt, soll in der anstehenden Auflage die Art 16 und 16a GG kommentieren. Einige Anwält:innen und Hochschullehrende erklärten daher, dass sie unter diesen Bedingungen künftig auf Veröffentlichungen im Beck-Verlag verzichten werden. Die Autor:innen stören sich an diversen politischen Äußerungen Maaßens, die immer wieder in der Öffentlichkeit und in der eigenen Partei für Aufregung sorgen.

Zwar seien die Kommentierungen Maaßens fachlich nicht zu beanstanden, meint nun der Beck-Verlag. Die öffentlichen Äußerungen von Maaßen und die heftigen Diskussionen würden aber dem Grundgesetzkommentar, den Herausgebern und dem Verlag schaden. "Wir haben uns daher entschlossen, unsere Möglichkeiten zu nutzen, den Verlagsvertrag mit Herrn Dr. Maaßen zu beenden. Daraufhin hat Herr Dr. Maaßen am 17. Januar 2023 diesen selbst gekündigt", heißt es im Statement.

In den letzten Monaten hatte der Beck-Verlag die Zusammenarbeit mit Maaßen noch verteidigt. In einem Statement hieß es etwa: "Als juristischer Fachverlag stehen wir für eine pluralistische und freie wissenschaftliche Diskussionskultur, solange sich diese im verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt". 

cp/fz/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Diskussion um Kommentierung: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50804 (abgerufen am: 03.11.2024 )

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