3/3: WaffG eine der strengsten Regelungen in Europa
Das Deutsche WaffG ist bereits eines der strengsten Reglementierungen in Europa überhaupt. Immer wieder wird nach Gerichten über Amoktaten eine Verschärfung dieses Gesetzes gefordert, obwohl statistisch vielfältig widerlegt wurde, dass eine starke Beziehung zwischen Verfügbarkeit von Schusswaffen und deren Gebrauch bei kriminellen Vergehen nicht besteht und deshalb ein Verbot des Schusswaffenbesitzes auch keine Abhilfe schaffen kann.
Gerade die Entwicklung in nordamerikanischen Großstädten, welche die höchste Belastung an Schwerkriminalität zu beklagen haben und die den Schusswaffenzugang streng reglementieren, widerlegen die Faustformel "weniger Waffen im Volk = weniger Kriminalität". Alle Befürworter einer solchen Argumentation müssen sich auch dem Beispiel der Schweiz stellen. Die Schweiz hat die pro Kopf am stärksten bewaffnete Bevölkerung der Welt mit einer unleugbar tiefen Kriminalitätsrate. Auch das englische Waffenrecht mit einem Verbot fast des gesamten legalen Waffenbesitzes nach dem Dunblane-Attentat von 1996, bei dem ein Mann 16 Erstklässler und ihre Lehrerin mit einer legal erworbenen Waffe tötete, zeigt, dass die Anzahl der Delikte mit Schusswaffen wie Raub, Mord oder Körperverletzung nach dem Verbot des Schusswaffenbesitzes sprunghaft auf bis zu 70 Prozent angestiegen ist.
Aufbewahrungsregelungen waren bereits konkretisiert
Statistiken des FBI haben festgestellt, dass Gewaltverbrechen in den USA seit 1991 um 38 Prozent zurückgegangen sind und sich die Mordrate auf dem tiefsten Stand seit 40 Jahren befindet. Dies ist bemerkenswert, wenn man bedenkt, dass die Zahl der Gewaltverbrechen in dieser Weise gesunken ist, obwohl pro Jahr 4,5 Millionen Schusswaffen zusätzlich auf den US-amerikanischen Markt kamen.
Ausgehend von dem Attentat an einer Schule in Winnenden hat der Gesetzgeber in Deutschland nochmals die Aufbewahrungsregelung für Schusswaffen konkretisiert und damit auch die Waffenbesitzer an Ihre Verpflichtungen erinnert, leichtfertigen Umgang mit Waffen oder deren Verwendung durch Nichtberechtigte auszuschließen.
Die in diesem Zusammenhang zu erwartende EU-Feuerwaffenrichtlinie befindet sich der Zeit im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament, ohne dass prognostiziert werden kann, wer sich dort durchsetzen wird. Es werden Forderungen gestellt nach neuen Verbotstatbeständen für bestimmte halbautomatische Schusswaffen und Magazine, nach einer besseren Kontrolle und strengeren Reglementierung des Internethandels durch zwingende Einbindung von Händlern. Zudem sollen Waffenbestände von Herstellern und Händlern in den nationalen Waffenregistern abgebildet werden, der Umbau von Schreckschusswaffen in scharfe Waffen verhindert und eine Anzeigepflicht für Schreckschuss- und deaktivierte Waffen eingeführt werden - um nur einige der wesentlichen Punkte zu nennen.
Dazu gehören auch die von dem Bundesministerium des Innern geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland durch eine personelle Verstärkung der Sicherheitsbehörden und Verstärkung der technischen Fähigkeiten der Cyberaufklärung in einer zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich, um etwa auf Bedrohungen aus dem "Darknet" sachgerecht zu reagieren. Eine weitere Debatte über das Waffengesetz ist bei all dem vor allem eines: überflüssig.
Der Autor Dr. jur. Hans Scholzen ist speziell im Bereich des Waffenrechts, Sprengstoffrechts und Jagdrechts seit über 30 Jahren anwaltlich tätig. Er ist Vorsitzender des Verbandes für Waffentechnik und -geschichte e. V. (VdW) und Präsident des Verbandes Deutscher Sportschützen e.V. (vds).
Bundesratsentwurf: . In: Legal Tribune Online, 11.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21124 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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