Immer mehr Wohnungseinbruchdiebstähle: Im verzweifelten Kampf gegen die Einbrecherbanden

von Henning Hofmann und Ass. jur. Florian Albrecht, M. A.

27.04.2015

Alle drei Minuten wird in Deutschland in eine Wohnung eingebrochen. Während die Politik ihr eigenes Totalversagen auf dem Gebiet der Straftatenaufklärung ausblendet, bagatellisiert sie die Konsequenzen eines Delikts, das seine Opfer enorm belastet, meinen Florian Albrecht und Henning Hofmann. Sie fordern nicht nur solide Polizeiarbeit, sondern halten auch Bürgerwehren für eine Option.

Bis Sie diesen Artikel zu Ende gelesen haben, ist schon mindestens ein weiterer Einbruch in eine Wohnung in Deutschland geschehen. Eine Verurteilung, das belegen Studien, ziehen nur ca. ein bis zwei Prozent der polizeilich registrierten Wohnungseinbruchdiebstähle nach sich. Hinzu kommt das Dunkelfeld der Taten, die überhaupt nicht gemeldet werden.

Der Wohnungseinbruch ist ein lukrativer Aktionsbereich, der sich für die Täter lohnt. Das Entdeckungsrisiko ist gering, und wird man doch einmal erwischt, nutzt man die Haft als „Ruhepause mit Fortbildungscharakter“ (so beschrieben von Thomas Feltes und Frank Kawelovski).

Die aus Kreisen der Großen Koalition verlautbarte Forderung nach einer Strafverschärfung erscheint da wie hilfloser Aktionismus. Was sollte eine höhere Strafe bewirken, wenn überhaupt niemanden erwischt wird, den man bestrafen könnte. Einbrecherbanden werden sich zudem von Strafandrohungen und Haftszenarien kaum beeindrucken lassen. Einbruchsprävention und die Aufklärung von Straftaten würden vertiefte Kenntnisse über die Täter und deren Hintermänner, die Tatmodalitäten und ihre Ursachen voraussetzen. Aussagekräftige Forschungsvorhaben sind aber Mangelware.

Einem sicherheitspolitischen Offenbarungseid kommt der Verweis auf Selbstschutzmaßnahmen der Bürger gleich. Während Polizei und Sicherheitsbehörden immer mehr Eingriffsbefugnisse auf dem Gebiet der Datenverarbeitung fordern (gemeinsame oder vernetzte Datenbanken, Vorratsdatenspeicherung usw.) und nicht nur im Umgang mit Rockern Symbolpolitik betreiben, wollen sie die Begegnung mit der realen Kriminalität der Eigeninitiative mit den Kriminellen allein gelassener Bürger überlassen. Der Bürger soll sich auf einem Gebiet schützen, auf dem der Staat versagt hat. Sieht so moderne Polizeiarbeit aus?

Gern bagatellisiert: dramatische Folgen auf Opferseite

Auch die etwa von Reinhold Gall (SPD), dem Innenminister von Baden-Württemberg vorgenommene Zuweisung der Wohnungseinbruchdiebstähle zur Armutskriminalität wirft kein gutes Licht auf dessen Problembewusstsein. Auf vergleichsweise harmlose Delikte wie den Laden- und Taschendiebstahl Bezug zu nehmen und damit ein für Betroffene stark belastendes Phänomen zu bagatellisieren, wird den gesellschaftlichen und individuellen Auswirkungen des Wohnungseinbruchdiebstahls nicht gerecht.

Empirische Studien haben belegt, dass das Kriminalitätsphänomen hinsichtlich seiner Auswirkungen für die Betroffenen als besonders dramatisch eingestuft werden muss. Helen Behn und Thomas Feltes weisen etwa darauf hin, dass neben den materiellen Schäden auch der mit dem Wohnungseinbruch einhergehende Eingriff in die Privatsphäre zu dauerhaften psychischen Belastungen führen kann. Nicht selten führt das dazu, dass die Opfer das betroffene Haus oder die betroffene Wohnung aufgeben müssen. Schwerer wiegende Folgen sind - abseits der Sexualdelikte - kaum vorstellbar.

Die Betroffenen müssen es vor diesem Hintergrund als blanken Hohn empfinden, wenn die Politik sie auf ein existierendes Wohlstandsgefälle verweist, das mittels der Delikte eben ausgeglichen werde und gegen das man sich am besten selbst schützen solle.

Bürgerpatrouillen können für zusätzliche Sicherheit sorgen

Angesichts ihrer eigenen augenscheinlichen Hilflosigkeit darf es die politisch Verantwortlichen aber nicht verwundern, dass Bürger zunehmend die Gründung von Bürgerwehren und –patrouillen als Option wahrnehmen.

Wer fordert, man möge das Gewaltmonopol doch bitte beim Staat belassen, übersieht, dass diesem die Staats- und Polizeigewalt im Rahmen eines Verzichts seitens der Bürger zu treuen Händen übertragen wurden. Das Gewaltmonopol soll den Bürger vor Übergriffen anderer schützen und ein möglichst angstfreies Miteinander ermöglichen. Dieser Vertragsgrundlage wird durch die Hilf- und Tatenlosigkeit der Polizei aber entscheidend in Frage gestellt.

Andere Länder wie die Schweiz blicken zudem auf sehr positive Erfahrungen mit Bürgerpatrouillen zurück. Die Einrichtung solcher Wachdienste in Nachbarschaften und Kommunen sollte mithin erprobt und im Falle einer Bewährung auch staatlich gefördert werden. Die durch nichts zu rechtfertigende Angst der Politik vor dem handelnden Bürger muss im Interesse der Sache durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat und Privaten ersetzt werden.

Zitiervorschlag

Florian Albrecht, Immer mehr Wohnungseinbruchdiebstähle: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15363 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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