2/4: 5 Tricks, die jeden Verdächtigen zum Reden bringen
Wer schon immer einmal wissen wollte, warum sich ausgerechnet in Sachen Mord so viele Tatverdächtige um Kopf und Kragen reden und meistens genau deshalb überführt werden, anstatt bei ihren polizeilichen Vernehmungen einfach mal die Klappe zu halten, der weiß jetzt warum: Es sind die gewieften Vernehmungstricks der Kommissare, und Max Ballauf (Klaus J. Behrendt) nebst Kollege Freddy Schenk (Dietmar Bär) zeigen ihnen wie es geht.
Trick 1: Den Tatverdächtigen grundsätzlich nicht über sein Recht belehren, dass es ihm nach dem Gesetz freisteht, sich zu äußern und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung (!), einen Verteidiger zu konsultieren.
Gut, das ist ein alter Hut, passiert in keiner einzigen Tatort-Folge und im echten Polizeialltag ebenso wenig, also weiter ...
Trick 2: Sollte der Verdächtige wider Erwarten doch seine Rechte kennen und einen Anwalt verlangen, wirkt folgender Satz wahre Wunder: "Wozu einen Anwalt, wir haben doch nur ein paar Fragen".
Trick 3: Einen vermeintlichen Mitwisser aus dem Bekanntenkreis des Täters zeitgleich vorladen, so dass sich beide kurz vor ihrer polizeilichen Vernehmung sehen: Dann Pokerface aufsetzen, die Hände langsam über dem Schreibtisch falten und in konspirativem Ton folgenden Satz zum Tatverdächtigen sagen: "Wer zuerst redet, der gewinnt".
Trick 4: Sollte der Anwalt nicht binnen weniger Minuten zur Stelle sein (was realistischerweise natürlich nie passiert, auch Anwälte haben so etwas wie Anfahrtswege), zerbricht jeder Verdächtige spätestens bei diesem, von Hauptkommissar Max Ballauf mit rauer Reibeisenstimme zitierten Satz: "Ich frage mich, wo Dein Anwalt bleibt! Wenn er noch ein, zwei Stunden braucht, ist aus die Maus, dann haben wir Dich an Deinen kleinen Eiern".
Leider wurde Trick 5 von den Tatort-Machern übersehen, daher auch nur 4,5 von 5 Realitätspunkten:
"Wenn Du eh nichts zu verbergen hast, dann kannst Du auch mit uns reden". Dieser Satz findet in der Praxis übrigens tatsächlich immer dann bei den polizeilichen Vernehmungen Anwendung, wenn ein Verdächtiger sich doch lieber auf sein gesetzliches Schweigerecht berufen möchte. Polizisten sprechen in diesem Fall auch ganz gern von "positiver Belehrung".
Der Tatort-Check: Wacht am Rhein: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21774 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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