Die JZ von 1965 sagt vielleicht nichts über aktuelle Rechtsprobleme. Doch Martin Rath findet darin viele Erkenntnisse, die wir heute als neu erachten. Zum Beispiel das juristische Mantra, das Jurastudium und seine Prüfungen seien reformbedürftig, den Repetitorien sei das Handwerk zu legen. Dass sich an den Zuständen seit Jahrzehnten nichts änderte, machte es dem bestechlichen Richter sicher leichter.
Irgendwo muss es eine Art Sekte geben. Juristenmönche in Robe, die es als ein Mantra wiederholen. Denn es zieht durch die Zeit wie ein rituelles Gebet. Ob sich vor den Türen der rechtswissenschaftlichen Fakultäten Gebetsmühlen mit dem Mantra bewegen? Das mögen die Insassen dieser akademischen Einrichtungen beurteilen.
Sie raunen ein Zitat des 39-jährigen Professors Peter Noll aus Mainz in der "Juristenzeitung" (JZ) von 1965: "Daß das juristische Studium reformbedürftig ist, kann angesichts der offenkundigen Mißstände nicht bestritten werden. Die Durchfallquote beim Referendarexamen, die Zahl der Studierenden, die ihr Studium nicht erfolgreich abschließen, ist hoch. Die Gründe dafür liegen nicht nur bei den Studenten, sondern vor allem beim Studien- und Prüfungssystem." Man mag es sich vorstellen, wie es nicht in heiligem Zorn gepredigt, sondern wie ein stilles Gebet durch Generationen von Juristenköpfen wandert.
Heute, 50 Jahre später, wissen wir, zu welchen Abgründen die nicht besonders menschenfreundliche juristische Prüfungsordnung geführt hat: Jörg L., ehemaliger Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen, machte sich die Angst und die Existenznöte der Prüflinge zu Nutze und tauschte die Lösungen der Examensklausuren gegen Sex oder Geld. Vielleicht hätte man schon vor vielen Jahren auf den Herrn hören sollen?
Ich habe einen Traum: Lernmaschinen statt Repetitoren
Der Professor setzte das ehrwürdige Mantra sogar noch Klage fort: "Der Prüfungsstoff trägt den individuellen Interessen nicht genügend Rechnung. Die Folge davon ist, daß dieses Interesse schon nach den ersten Semestern bei den meisten erlahmt und einem unschöpferischen Lerneifer weicht, der ganz auf die Prüfungspraxis angerichtet ist, die einseitig die Rechtsanwendungstechnik der Fallösung pflegt."
Er starb vergleichsweise jung, 1982, an Blasenkrebs. Sein Tagebuch "Diktate über Sterben und Tod" machte ihn damals außerhalb der Juristerei bekannt. Doch im Jahr 1965, als die "Juristenzeitung" seine Abrechnung mit dem Studium abdruckte, war von der kritischen Reflexion der eigenen Endlichkeit noch nichts zu spüren, mit der Noll später ein recht weites Publikum finden sollte. Vielmehr ging eine sehr lebhafte Diskussion durchs Blatt, wenn nicht durchs akademisch bewegte Land.
Ingo Richter, ausgewiesen als "Sekretär des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen", gab etwa seinen Traum in den Druck, dass den juristischen Repetitoren das Handwerk gelegt werden könnte. Dem Umstand, dass diese in den "schmalen Etagenwohnungen neben der Universität eine Neben-Universität" aufgebaut hätten, "in der in einigen Städten die Examensvorbereitung und für viele Studenten die Erstvermittlung juristischen Wissens monopolisiert" worden sei, wollte Richter mit moderner Technik begegnen: Durch "Lernmaschinen" könnte den Studenten ein Gutteil des Examensstoffs programmiert in die Köpfe getrichtert werden. Was würde aus Repetitoren, die den "Grundstock positiver Kenntnis des geltenden Rechts" an diese "Lernmaschinen" verlieren? Richters Antwort: "Insoweit würden sie also bald arbeitslos."
"Die Reform ist eine ständige Aufgabe"
Wolfgang Gitter, damals wissenschaftlicher Assistent, später Professor für Sozialrecht, beteiligte sich im reformliebenden Jahr 1965 nicht nur mit der herzhaft zeitlosen Aussage, "daß die Reform des juristischen Studiums eine ständige Aufgabe" sei – das Wort "ständig" sollte Wahrheit werden –, sondern hatte auch von jenen Arbeitsgemeinschaften Gutes zu berichten, die vor 50 Jahren eben erst flächendeckend für die Anfangssemester eingeführt worden waren und zumeist von seinesgleichen, dem gehobenen akademischen Nachwuchs, betrieben wurden.
Einer seiner Assistentenkollegen, der spätere Arbeitsrechtprofessor Peter Hanau, mochte darin allerdings einen Nachteil entdecken: Arbeitsgemeinschaften unter der Federführung der Assistenten? Dabei bediene man sich "wissenschaftlicher Hilfstruppen".
Heute dürften es viele juristische Erstsemester schon als Auszeichnung verstehen, wenn sich Lehrstuhlassistenten bemühen, sie ins Subsumieren einzuführen. Dieses Massengeschäft dürfte kaum ohne hinzugebuchte Hilfskräfte zu bewältigen sein. Doch damals war "Massengeschäft" noch beinahe ein Fremdwort.
So diskutierte 1965 der Ministerialrat Wilhelm Sirp die "Berufsaussichten der jungen Juristen" vor dem Hintergrund, dass die Statistik für Westdeutschland inklusive Berlin (West) knapp 20.000 Rechtsanwälte auswies – und fragte sich wahrhaftig, ob es für Nordrhein-Westfalen ein gutes oder ein schlechtes Zeichen sei, wenn die Zahl neueingestellter Referendare dort von 1.023 im Jahr 1960 auf 640 im Jahr 1964 zurückgegangen sei – Tendenz weiter fallend.
Martin Rath, "Aktuelle" Rechtsgeschichten - von 1965: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14817 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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