Couragierter Strafverteidiger: Das kurze Leben des Hans Litten

von Martin Rath

11.02.2018

Nach dem Reichstagsbrand wurde der Berliner Anwalt Hans Litten inhaftiert. Am 5. Februar 1938 starb er im KZ Dachau. Das Andenken an den couragierten Hitler-Gegner wird bis heute gepflegt – wohl oft, ohne ihm ganz gerecht zu werden.

Auf die Frage, "wer oder was hätten Sie sein mögen?", fand sich im legendären Fragebogen des FAZ-Magazins einmal die Antwort: "Ein erfolgreicher Attentäter im Führerhauptquartier." Unter Juristen, die ihres Kollegen Hans Litten gedenken, der sich in der Nacht vom 4. auf den 5. Februar 1938 im KZ Dachau das Leben nahm, mag mitunter ein ähnlicher Affekt hineinspielen.

Denn dem jungen Strafverteidiger Litten war es im sogenannten "Edenpalast-Prozess" 1931 gelungen, den "Schriftsteller Adolf Hitler" als Zeugen in arge Erklärungsnot zu bringen – eine Leistung, die sich bald als Littens Todesurteil erwies, zugleich aber taugt, das Bild eines ganz ungeheuer tapferen Anwalts zu zeichnen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erfuhr Litten, obwohl selbst kein glaubensfester Kommunist, in der DDR einige Verehrung. Im anderen, freien Teil Deutschlands, wo selbst nationalsozialistische Juristen ihren Berufsweg ungebrochen bis zur Pensionsberechtigung fortsetzten, blieb Hans Litten der Zunft lange Zeit suspekt, bis er auch hier als ungewöhnlich streitbarer Anwalt Anerkennung fand.

So hat die Littenstraße in Berlin, Sitz von Landgericht, Anwaltskammer und Deutschem Anwaltverein, ihren Namen behalten dürfen, als vielerorts Gedenkakte des vormaligen SED-Staats aus dem Straßenbild entfernt wurden.

1931 – ein Anwaltsheld wird geboren

Im November 1930 hatten Angehörige einer Ortsgruppe der SA, der sogenannte "Sturm 33", das Tanz- und Versammlungslokal Eden in Berlin-Charlottenburg überfallen. Ausgestattet mit Schuss- und Stichwaffen griffen sie die überwiegend der politisch links organisierten Arbeiterschaft zugerechneten Gäste an, einige werden verletzt, ein Gast schwer.

Im April 1931 wird gegen vier SA-Angehörige beim Landgericht Berlin III Anklage erhoben, je nach Tatbeitrag wegen Landfriedensbruchs, versuchten Totschlags, unerlaubten Schusswaffenbesitzes und gefährlicher Körperverletzung.

Litten vertrat für einige der verletzten Arbeiter die Nebenklage. Sein erklärtes Ziel war es, den Nachweis zu führen, dass die SA-Leute als sogenanntes "Rollkommando" agiert hatten. Zeitgenossen assoziierten damit noch nicht zwingend politische Schlägergruppen, sondern auch die infanteristische Angriffsformation des "Stoßtrupps" – eine militärische Vorgehensweise, mit kleinen, beweglichen Gruppen beispielsweise feindliche Schützengräben einzunehmen.

Adolf Hitler als Zeuge

Am 8. Mai 1931 wurde der wegen seines Werks "Mein Kampf" als Schriftsteller firmierende Adolf Hitler (1889–1945) einvernommen. Der Verteidiger der SA-Leute hatte seine Ladung als Zeuge beantragt, um Hitler die Gelegenheit zu geben, sich von den Gewaltakten seiner Gesinnungsgenossen zu distanzieren. Wiederholt hatte Hitler, teils unter rechtswidriger Handhabung der Strafprozessordnung zuvor bereits in anderen Strafverfahren die Absicht der NSDAP beschwören dürfen, auf legalem Weg an die Macht gelangen zu wollen – und eben nicht paramilitärisch.

Litten hatte die Ladung unterstützt und nutzte die Befragung Hitlers unter anderem dazu, dessen "Legalitätseid" – prominent ist hier der Ulmer Reichswehrprozess von 1930 geworden – in Zweifel zu ziehen.

So hatte Joseph Goebbels (1897–1945), seit 1926 sogenannter Gauleiter der NSDAP für Berlin-Brandenburg, eine Broschüre herausgebracht, die eine revolutionäre Machtergreifung befürwortete. Litten brachte Hitler damit in Bedrängnis, dass er dessen Schutzbehauptung, es handle sich hier um keine "parteiamtliche" Stellungnahme Goebbels', mit dem Beleg konterte, dass die Broschüre weiterhin bei Parteiveranstaltungen der NSDAP vertrieben wurde.

Dem bei Gericht gern salbungsvoll auftretenden Hitler entgleiste während der mehrstündigen Befragung durch Anwalt Litten die staatstragende Façon. Es ist überliefert, u.a. durch den bei einer ihren zahllosen Eingaben involvierten NS-Justizfunktionär Roland Freisler, dass später jedes Bemühen von Irmgard Litten (1879–1953), ihren in der KZ-Haft brutal zugrunde gerichteten Sohn freizubitten, letztlich an der Rachlust Hitlers scheiterte.

1903 – ein komplizierter Mensch wird geboren

Hans Litten, 1903 in Halle geboren, im liberalen ostpreußischen Königsberg aufgewachsen, hatte sich 1927 in Berlin als Anwalt niedergelassen. Zu seiner Mutter, einer hoch gebildeten Frau aus einer schwäbischen Gelehrtenfamilie, pflegte Litten ein sehr inniges Verhältnis. Die Beziehung zum Vater, einem Musterbild des konservativen, im Kaiserreich sozialisierten Jura-Professors, war ausgesprochen schwierig. Fritz Litten (1873–1940) war Sohn von Joseph Litten, einem engagierten Mitglied der jüdischen Gemeinde von Königsberg. Der Übertritt zum protestantischen Bekenntnis war für den national-konservativen Vater Hans Littens wohl zugleich Überzeugungssache wie soziale Notwendigkeit – Juden blieb eine Hochschulkarriere im kaiserlichen Deutschland verschlossen.

In der großen Zeit deutsch-jüdischer Familien war dies keine ungewöhnliche Konstellation. Gegen die autoritäre Übermacht des Vaters – Thomas Mann spottete vom deutschen Ideal des Generals Dr. von Staat – begehrte Litten auf, indem er sich in der bündischen Jugend Königsbergs engagierte, den jüdischen Wurzeln zuwandte, sich politisch radikalisierte.

Vertretung "proletarischer" Mandanten

Als Anwalt sollte Litten später in Berlin ausdrücklich "proletarische" Mandanten vertreten. Obwohl selbst kein Mitglied der stalinistischen KPD, trug die von Kommunisten geführte "Rote Hilfe Deutschlands" zu den Einkünften seiner Kanzlei bei.

Auch dass beispielsweise im "Edenpalast-Prozess" vergleichsweise milde Urteile gegen die angeklagten SA-Leute ausgekehrt wurden, hatte höchstwahrscheinlich damit zu tun, dass die Sache seiner kommunistischen Freunde die seine war: Bei einer öffentlichen Veranstaltung hatte Litten spätere Zeugen des ordentlichen Verfahrens in einem Alternativ-Tribunal befragt. Diese ganz standesungehörige Übung nahm das LG Berlin III strafmildernd als Versuch der kommunistischen Zeugenbeeinflussung wahr.

Generell scheint aber für Litten eine freundlichere Lesart zulässig, was die Quelle seines überschäumenden Gerechtigkeitssinns betrifft: Litten war jugendbewegt.

Engagiert für die Belange der Jugend

In Berlin engagierte sich Litten zunächst in einer Art Selbsthilfe-Beratungsstelle von Jugendlichen für Jugendliche: Man stelle sich hier Armut, Hunger, Entwurzelung, Massenarbeitslosigkeit, Wohnungsverlust vor, zudem Kinder und Jugendliche, die im seelischen Elend einer von permanenten Gewaltandrohungen seitens der Schule und des Elternhauses aufwuchsen. Berlin ist derweil: eine Stadt, in der die Armutsprostitution grassierte und man, wenn man keine Arbeit hatte, sich auf den zu erwartenden Bürgerkrieg vorbereitete.

Ein Beispiel für Rechtsfragen dieser Zeit: Soll der sozial engagierte Anwalt beim Kindsvater Unterhalt einklagen oder bringt er ihn wegen "Notzucht" der Ziehtochter vor Gericht? In Littens Epoche ließen sich nun Themen wie Bildung und Sexualität, die Zukunft der Wirtschaftsordnung oder die Freiheit religiöser Bindung noch aus einer merkwürdigen Perspektive diskutieren: Was ist gut für die Jugend?

Uns ist diese Perspektive angesichts der Pillenknick-Demografie fremd geworden. In einer Zeit, in der das familiäre Geschäftsmodell des wilhelminischen Patriarchen knochentief in der Krise steht, erlaubte sie eine eigenständige Position, unerhört quer zu den großen Weltanschauungen – auch zur fixen Idee der kommunistischen Gegenwarts- und Zukunftsbeglückung. Kleider machten Leute: Litten begegnete seinen urbanen, proletarischen Mandanten noch in Berlin mitunter in kurzen Hosen und im Schillerkragen, der "Kluft" der bündischen Jugend.

Auch wenn die Litten'sche Parteinahme für seine Mandanten unangenehm auffiel, ideologisch kann er kaum gänzlich verbohrt gewesen sein: Der Mann las neben dem Studium und der Arbeit meist zwei fachfremde Bücher je Woche. Noch im KZ, jedenfalls in den ruhigeren Zeiten der Haft, bat er seine Mutter um Ergänzung der Bibliothek daheim.

Inhaftierung, Tod und Nachruhm

Unmittelbar nach dem Reichstagsbrand vom 27./28. Februar 1933 wurde Litten inhaftiert. Von den Berliner SA-Leuten als persönlich bekannter Feind angesehen, fielen die Misshandlungen besonders grauenhaft aus.

Im Februar 1934, im als hart bekannten KZ Esterwegen im Emsland, war der 30-jährige Mann längst zum Krüppel geschlagen, in den Lagern Lichtenburg und Buchenwald ließen die Misshandlungen nach. 1938, nach Dachau verlegt, verbot man Litten gleich zum Empfang, weiter an der Krücke zu gehen. Die Aussicht, von seinen Feinden gleich zu Tode gequält zu werden, veranlasste ihn wohl, sich in der Nacht vom 4./5. Februar 1938 auf dem Abort zu erhängen.

Die heute im weitesten Sinn geschichtspolitische Erinnerungsarbeit zu Hans Litten nachzuzeichnen, ob seitens seiner Mutter, die im englischen Exil antifaschistische Öffentlichkeitsarbeit leistete, seitens seiner überlebenden Freunde aus der jüdisch/bündischen Jugend, in der DDR oder seitens seiner nachgeborenen Anwaltskollegen, fehlt hier der Raum.

Hinzuweisen ist aber auf das angenehm ausgewogene, an Material reiche Werk: "Denkmalsfigur. Biographische Annäherung an Hans Litten 1903–1938" von Knut Bergbauer, Sabine Fröhlich und Stefanie Schüler-Springorum (Göttingen 2008).

Trotz aller naheliegenden Düsternis bietet es auch ausgesprochen lustige Momente: Beispielsweise wollte der junge Litten – wohl eine Spiritismus-Lesefrucht – eine ihm verhasste Bekannte aus den deutsch-jüdischen Kreisen Königsbergs mittels Telepathie ins Jenseits befördern, was ihm erfreulicherweise misslang. Littens Wahnversuch galt keiner Geringeren als der später wohl bedeutendsten deutschen Philosophin des 20. Jahrhunderts, Hannah Arendt (1906–1975).

Der Autor Martin Rath arbeitet als freier Lektor und Journalist in Ohligs bei Düsseldorf.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Couragierter Strafverteidiger: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26987 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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