Umstrittene Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen: Kön­ig­lich-preu­ßi­sche Irren­haus-Kri­tiker

von Martin Rath

16.08.2020

Eine 80-jährige Industriellenwitwe wird in einer privaten Psychiatrie gefangen gesetzt, um ihre Entmündigung betreiben zu können – ein im Kern hochpolitischer Skandal des Jahres 1911/12 im Kampf um das "Irrenrecht".

Am 10. Februar 1912 erschien in der "Oberkasseler Zeitung", dem Lokalblatt einer 1969 in die Bundeshauptstadt Bonn eingemeindeten Ortschaft an Rhein, ein Artikel, der einige Aufmerksamkeit auf sich zog.

Sein Verfasser, der Königlich-Preußische Kommerzienrat Conrad Albert Ursprung (1856–1932) aus Barmen (Wuppertal) behauptete, dass der Stuttgarter Generalmusikdirektor Max Schillings (1868–1933) gemeinsam mit seiner ihm angetrauten Cousine Caroline seit rund sechs Monaten seine Schwiegermutter und Tante Wilhelmine Peill-Schillings (1832–1913) "unberechtigt und eigensüchtig in der Privatirrenanstalt des Sanitätsrats Dr. v. Ehrenwall in Ahrweiler eingesperrt halte".

Kommerzienrat Ursprung, ein um das Musikleben im Rheinland verdienter Geschäftsmann, ließ wissen: "Das Motiv der Internierung, die durch einen wohlvorbereiteten Überfall der auf einer hauswirtschaftlichen Reise befindlichen alten Dame unter tätiger Beihilfe des Anstaltsoberarztes Dr. Mörchen erfolgte, sei die Furcht, die als reich bekannte Frau Peill, die ihren Kindern schon eine halbe Million hatte zukommen lassen, könnte von ihrem Vermögen vor ihrem Lebensende große Summen für wohltätige Zwecke stiften, so daß für die erbberechtigte Familie Schillings nicht genug übrig bleibe."

Ein Fall für die radikale Psychiatrie-Kritik unter Kaiser Wilhelm II.

Es würde sich hier nur um den Boulevardblatt-Fall einer unglücklich von ihren engsten Verwandten für geistig gestört erklärten Millionärin handeln, geriete man nicht unversehens in ein eher unbekanntes Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte.

Nach einer weit verbreiteten Auffassung soll die radikale Kritik an Einrichtungen und Methoden der Psychiatrie erst zu Zeiten der Bundesrepublik begonnen haben – inspiriert beispielsweise durch die 1961 veröffentlichte Dissertation des französischen Philosophen Michel Foucault (1926–1984) zu den historischen Anfängen der modernen Klinik als eines Apparats, durch den sich die bürgerliche Gesellschaft ihre eigene Vernunft bestätigen lasse.

Im Gefolge der "Rote Armee Fraktion" vergleichsweise bekannt geworden ist auch das 1970 in Heidelberg gegründete "Sozialistische Patientenkollektiv", das bis heute der in den 1960er Jahren einsetzenden Bewegung zur Humanisierung der psychiatrischen Anstalten die Aufmerksamkeit stiehlt.

Doch weckte der Versuch der Eheleute Schillings, die betagte Mutter und Schwiegermutter entmündigen zu lassen, nicht allein deshalb die publizistische Neugier, weil der später zum Max von Schillings geadelte Generalmusikdirektor zu Stuttgart auf dem Weg war, sich zu einem der führenden Medien-Manager Deutschlands zu mausern – mit dem unrühmlichen Höhepunkt, in seinen letzten Lebensmonaten 1932/33 als antisemitischer Denunziant der Preußischen Akademie der Künste vorzustehen.

Vielmehr galt die Gefangenschaft der Wilhelmine Peill-Schillings in der bis heute bestehenden Ehrenwall’schen Privatklinik der ersten deutschen Bewegung bekennender Psychiatrie-Kritiker als ein ideales Beispiel für ihre Behauptung, dass es im blühenden Irrenhauswesen des Deutschen Reichs nicht mit rechten Dingen zugehe.

Ein Forum fand die Bewegung unter anderem in der zwischen 1909 und 1920 publizierten Zeitschrift "Die Irrenrechtsreform", herausgegeben vom "Bund für Irrenrecht und Irrenfürsorge e.V. (Schutzbund gegen Freiheitsberaubung und ungerechte Entmündigung)".

Wachstum der Psychiatrien wegen schneller Urbanisierung und Industrialisierung

Anlass zur Kritik gab den Antipsychiatrie-Vertretern, so die damals schon selbst gewählte Bezeichnung, die wachsende Zahl der einschlägigen Kliniken und der in ihnen untergebrachten Menschen. Die Qualität reichte von den hergebrachten, von oft düsterer Grausamkeit geprägten Arbeitshäusern zur Unterbringung obdachloser und alkoholkranker Menschen bis hin zu modernen Kliniken wie der im Jahr 1900 eröffneten Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Galkhausen (Langenfeld) mit ihren freundlichen Pavillons auf einem weitläufigen Parkgelände.

Wer – wie die Familie Schillings – über eigenes Geld verfügte, mochte die Dienste einer der zahlreichen Privatkliniken in Anspruch nehmen, die mit einem deutlich besseren Personalschlüssel arbeiteten.

Angetrieben war der Aufschwung im deutschen Irrenhauswesen dabei weniger vom medizinischen Fortschritt, denn wirksame Psychopharmaka wurden erst nach dem Zweiten Weltkrieg entdeckt, die Behandlung bestand oft nur aus Ruhigstellen und Wechselbädern. Die dringliche Notwendigkeit zur psychiatrischen Unterbringung ergab sich vor allem aus der teils unvorstellbar schnellen Urbanisierung – in den ersten zwanzig Jahren des 20. Jahrhunderts wuchs beispielsweise die Bevölkerung von Städten wie Dortmund auf mehr als das Doppelte – die Folge war ein Wohnungsmangel, der die Bezeichnung verdiente.

Ungeachtet ihrer unzureichenden Behandlungsmethoden zeichneten sich die Mediziner durch ein oft fast Sarrazineskes Sendungs- und Selbstbewusstsein aus. Forsch erklärte etwa der Klinikarzt Ernst Rittershaus (1881–1945), es sei ganz unvorstellbar, dass in Deutschland die Einweisung in eine Nervenheilanstalt ohne hinreichende medizinische Indikation erfolge – die Antipsychiatrie-Vertreter sollten ihm nur einen einzigen Fall nennen können, ihre schamlosen Übertreibungen zu begründen.

Kampf ums Recht der Psychiatrie in Deutschland

Für das forsche Selbstbewusstsein gab es eigentlich wenig Anlass. Im Jahr 1894 stand beispielsweise die Anstalt Mariaberg bei Aachen, betrieben vom Alexianer-Orden, im Zentrum eines reichsweiten Skandals. Es war dort nach einem Streit mit seinen kirchlichen Oberen ein geistig gesunder Priester festgesetzt und misshandelt worden – eine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung blieb zwar erfolglos, doch machten die polizeilichen Ermittlungen publik, in welchen Formen die Insassen von den heillos überforderten Ordensbrüdern misshandelt wurden.

Der linksliberale Abgeordnete Julius Lenzmann (1843–1906), als Rechtsanwalt in den Alexianer-Skandal involviert, stellte 1897 im Reichstag den Antrag, die im Bundesrat vertretenen deutschen Staaten sollten die Initiative ergreifen, das Irrenhauswesen reichsgesetzlich zu regeln, um hier insbesondere im Verfahren des Freiheitsentzugs den hohen Standard zu etablieren, der dem deutschen Rechtsstaat im Übrigen bereits gegeben sei.

Die Auseinandersetzung um ein Reichsirrengesetz verlief sich indes in den bekannten Winkelzügen des Wettbewerbsföderalismus. Während die liberaleren Staaten Deutschlands, etwa das Großherzogtum Baden, die Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen bereits gesetzlich geregelt hatten, begnügte sich Preußen mit Erlassen und Dienstanweisungen – gleichwohl ließ sich die konservative preußische Regierung doch in dem Wissen auf die Verhandlungen um ein Reichsirrengesetz ein, dass die liberaleren Staaten sich nicht auf das niedrige Niveau Preußens würden begeben wollen. Zugleich wurde preußischen Psychiatriekritikern entgegnet, es sei die Reichsebene, die sich nicht bewege.

Im Kern ging es letztlich darum, wie gut die gerichtliche Prüfung einer psychiatrischen Unterbringung für die Betroffenen erreichbar sein sollte. Im Fall selbst der Millionärswitwe Peill-Schillings war die Beschwerdemacht durch anwaltlichen Beistand wohl nur deshalb wirksam geworden, weil tatsächlich ein Streit um sehr viel Geld im Hintergrund stand – sie hatte Teile ihres Vermögens für die Musik-Projekte des Kommerzienrats Ursprung aufwenden wollen.

Dass es regelmäßig zur Aufgabe von Rechtsanwälten werden könnte, das ärztliche Urteil in Irren-Sachen vor Gericht prüfen zu lassen, griff empfindlich die Autorität der noch jungen medizinischen Profession an. Obwohl, vielleicht aber auch gerade weil ihre Behandlungsmöglichkeiten objektiv weitgehend unzureichend waren, verlegten sich nicht wenige Anstaltspsychiater darauf, ihren Geltungsanspruch mit eugenischen und rassenhygienischen Argumenten zu verteidigen.

Von der "Irrengesetzgebung" zur Euthanasie

Ernst Rittershaus beispielsweise, der 1927 in seinem Werk über "Die Irrengesetzgebung in Deutschland" mit teils guten Argumenten gegen die tatsächlich oft krassen Übertreibungen und Fehleinschätzungen der moralisch stets empörungsanfälligen Antipsychiatrie-Vertreter polemisierte, machte sich nach 1933 mit übelsten rassentheoretischen Ansichten zur Ätiologie von Geisteskrankheiten einen Namen und war seit 1939 in die nationalsozialistischen Krankenmorde verstrickt, die sogenannte "Euthanasie".

Bei Rittershaus findet sich auch der selbstzufriedene Hinweis darauf, dass die Zeitschrift "Die Irrenrechtsreform" schon 1920 eingestellt worden war. Die rechtspolitische Marschrichtung schien nun die Broschüre "Vernichtung lebensunwerten Lebens" vorzugeben, ebenfalls 1920 vom Psychiater Alfred Hoche (1865–1943) und dem Strafrechtslehrer Karl Binding (1841–1920) publiziert.

Für den fortschrittlichen Vorschlag, den psychiatrischen Freiheitsentzug nach dem Vorbild des Strafprozesses der Prüfung durch eine Internierungskommission auszusetzen, zu bilden aus einem Richter, einem Gerichtsarzt und drei Schöffen, hatte Rittershaus 1927 eine kaum verhohlene Verachtung übrig – 1905 war derlei etwa vom Nervenarzt Albert Eulenburg (1840–1917) noch sehr begrüßt worden.

Die durch ihre kunstsinnige Freigiebigkeit wie durch ihre sechsmonatige Internierung bekannt gewordene Wilhelmine Peill-Schillings bekam vom publizistischen Skandal um ihre Person nicht mehr sehr viel mit – sie starb acht Monate, nachdem sie mit anwaltlichem Beistand aus der Ehrenwall’schen Privatklinik entlassen worden war, in einem niederländischen Pflegeheim.

Hinweise: Detailliert wird der Fall Peill-Schillings vom psychiatriekritischen Juristen Paul Elmer dargestellt im Buch "Geld und Irrenhaus", Berlin (Rosenthal & Co.) 1914. Für Vorgänge in jüngerer Zeit siehe Volker Rieble: "Heinsberg" in "myops" 14 (2012), S. 43–67.

Zitiervorschlag

Umstrittene Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen: . In: Legal Tribune Online, 16.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42499 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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