Klausurfall aus dem Jahre 1909
"A. kauft am Montag bei Uhrmacher B. eine Uhr für 40 Mark. Die Uhr soll auf Wunsch des B. bis Sonnabend bei B. liegen und kontrolliert werden, am Sonnabend soll sie A. abholen.
Uhrketten verkauft B. nicht. Auf Bitten des A. will B. seinem alten Kunden eine Kette besorgen. Sie sehen einen Katalog der Firma X. durch und einigen sich auf Kette Nr. 245, die mit 10 Mark ausgezeichnet ist. Auch die Kette soll bis Sonnabend besorgt sein. B. besorgt sie schon am Dienstag bei der Firma X. und bezahlt 10 Mark, wofür ihm die Firma 10 v.H. Provision gutschreibt.
Am Freitag wird bei B. eingebrochen. Uhr und Kette sind weg.
Wie ist die Rechtslage?"
Juristische Examensklausuren von 1900 bis 1930: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37229 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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