Am 26. Dezember 1825 kam es in Russland zu Unruhen, weil eine wild romantische, liberale und ultranationalistische Gruppe dem neuen Zaren den Eid verweigerte. Ein hässlicher politischer Schauprozess schloss sich an.
Am 13. Juli 1826, gut ein halbes Jahr nach dem romantisch verblendeten, nationalistisch und zugleich liberal inspirierten Versuch, in der politischen Ordnung des russischen Reiches irgendetwas zum Besseren zu bewegen, und nach einem politischen Prozess, der auch nach damaligen juristischen Maßstäben obszön war, kam es auf dem Hof der Festung von St. Petersburg zu zwei hässlichen Ritualen der russischen Rechtspflege.
Über 100 ehemalige Offiziere, regelmäßig Herrschaften von Adel, wurden vor den Kameraden ihrer früheren Einheiten zum Niederknien genötigt, über ihren Köpfen wurde ihr Degen zerbrochen, man riss die Rangabzeichen von der Uniform. Nach dem öffentlichen Entkleiden hatten sie Häftlingskleidung anzulegen. Es folgte die Verbannung nach Sibirien, also ein mörderischer Fußmarsch in Ketten. Alle Rechte des Adels und der Bürgerschaft wurden ihnen aberkannt. Die Häftlinge verloren ihre Frauen, soweit diese sich nicht entschlossen, ebenfalls unter Verlust aller Rechte (einschließlich jenem, in den europäischen Teil Russlands zurückzukehren), dem entehrten Gatten nach Sibirien zu folgen.
Vierteilung im gemeinsamen europäischen Strafrecht
Fünf der Verschwörer vom 26. Dezember 1825 blieb dieses Ritual ebenso erspart wie der Fußmarsch nach Sibirien. Im Juni 1826 hatte ein 72-köpfiger Sondergerichtshof über diese fünf Angeklagten das Todesurteil ausgesprochen. Es lautete auf Strecken und Vierteilen, der herkömmlichen und in Europa weit verbreiteten Sanktion für Hochverrat, also für Angriffe auf die Person des Herrschers. Immerhin war der Zar, der diese Urteile contra legem vorgegeben hatte, dann doch so gnädig, den Vollzug auf Erhängen abzumildern.
Einer hartnäckigen Legende zufolge soll einer der Delinquenten, Michael Murajew-Apostol, ausgerufen haben: "Was für ein erbärmliches Land. Man kann hier nicht einmal ordentlich gehenkt werden." Anlass zu dieser Justizkritik: Bei drei der Verurteilten hatte sich beim ersten Tötungsversuch der Strick als zu schwach erwiesen, sodass die Hinrichtung einige Zeit später wiederholt werden musste.
Hunderte einfache Soldaten, die am 26. Dezember den Befehlen ihrer verurteilten Aufrührer gefolgt waren, wurden ohne viel juristisches Federlesens zu bis zu 12.000 Peitschenhieben, zur Verbannung nach Sibirien oder zum mörderischen Kriegseinsatz an der kaukasischen Front des expandierenden Zarenreichs verurteilt. Damit war die Revolte an ihrem blutigen Ende angelangt.
Romantischer Liberalismus mit mörderischen Schrullen
Unter der Herrschaft von Zar Alexander I. (1777-1825, im Amt seit 1801) waren infolge der napoleonischen Kriege gar nicht wenige russische Offiziere im westlichen Ausland herumgekommen. Auch die Lektüre der verfassungspolitischen Schriften von Montesquieu und das Studium der soeben in Kraft getretenen, äußerst modernen US-amerikanischen Verfassung weckten in den Köpfen der überwiegend blutjungen russischen Offiziere aus zumeist adeligen Familien die Idee, dass derlei auch Väterchen Russland gut zu Gesicht stünde.
Bloß wusste man nicht, wie das zu bewerkstelligen sei.
Anders als etwa das revolutionäre Frankreich von 1789 kannte der Zarenstaat keine wirklich vermittelnden Instanzen, keine Generalstände, die sich eigenmächtig zur Nationalversammlung hätten erklären können. Die relative Gewalten- oder jedenfalls Funktionsteilung von Legislative, Exekutive und Judikative, die in den europäischen Staaten zumindest rudimentär ausgeprägt war, fehlte. Beispielsweise mischte sich selbst ein so unangenehmer König wie Friedrich II. von Preußen nur selten allzu direkt in die laufenden Geschäfte seiner Justiz ein. Davon konnte man in Russland nur träumen.
Politisch unbedarft von sanften Verfassungen träumen
Genau darauf verlegte sich das geheimbündlerische Netzwerk der jungen Aufrührer: auf das Träumen.
Gleich mehrere, mal eher liberal, mal eher national und idealistisch-vorsozialistisch akzentuierte Verfassungsentwürfe machten die Runde. An eine machtpolitische Realität anknüpfen konnte, so das historische Urteil, keiner. Einer der russischen Möchtegern-Verfassungsväter fand neben seinen staatsrechtlichen Studien Zeit, eine neue Uniform der künftigen Armee zu entwerfen – endlich etwas bequemer im Schritt, das war sein Ziel.
Doch für die "Dekabristen", zu Deutsch "Dezembristen", benannt nach ihrem kurzen öffentlichen Auftritt im Dezember 1825, hatte die liberale Idee vom Verfassungsstaat eine sehr aufreizende Wirkung. Der Geheimbundgenosse Alexander Bestuschew (1797-1837) "bediente sich, wenn er neue Verschwörer für den Geheimbund zu gewinnen versuchte, beständig und ziemlich skrupellos des zum Mythos gewordenen Verfassungsbegriffs", beschrieb der Osteuropahistoriker Adam B. Ulam (1922-2000) die Methode: "Allein schon das Wort ‚Verfassung‘ stellte für viele von ihnen [die jungen Intellektuellen] eine Art Zauberformel dar, einen Fetisch, der für sich allein schon in der Lage sein würde, Rußland … sanft in ein Zeitalter der Freiheit und des Wohlstands gleiten zu lassen."
Wie man es anstellen sollte, dass sie in die Welt träte, diese erträumte Verfassung, wusste man aber immer noch nicht.
Martin Rath, Historische Prozesse: . In: Legal Tribune Online, 26.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17973 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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