War der kürzlich verschiedene US-Bundesrichter Scalia noch für seine schneidend-sarkastischen Äußerungen bekannt, bemüht man sich in der deutschen Justiz vielmehr um Contenance. Verbale Spitzen scheinen in der hiesigen Branche verpönt.
Dem auf Lebenszeit berufenen Richter Antonin Scalia (1936-2016) ereilte dieser Tage anlässlich einer Jagdpartie der Tod, mithin auch das Ende seiner Tätigkeit als konservativer Beisitzer am Obersten Gerichtshof der USA. In einer idealen Welt wären nun ironische, ja sarkastische Beileidsbekundungen von Seiten der bejagten Fauna zu erwarten, handelte es sich nicht bei Sarkasmus sowie den verwandten Stil- und Ausdrucksformen des Sardonismus und der Ironie um zutiefst menschliche Fähigkeiten.
Fraglich ist, wie sich ein ganz besonderer Typ von Mensch, der Jurist, zur Anwendung von Sarkasmus verhält. Der US-Bundesrichter Scalia eignet sich dabei besonders als Ausgangspunkt der Darstellung, ist er doch – nach hiesiger Kenntnis – der einzige Jurist, der jemals zu speziellen Sarkasmus-Studien Anlass gegeben hat.
Sarkasmusstatistik als unernste Rechtswissenschaft
Dem kalifornischen Professor für Politikwissenschaft und Recht, Richard L. Hasen - in Deutschland spräche man wohl von einem Staatsrechtslehrer und verböte sich anlässlich von Scalias Dahinscheiden jeden Namenswitz - kommt der Verdienst zu, die Sarkasmusforschung in die Rechtswissenschaften eingeführt zu haben.
Hasen durchforstete im Jahr 2013 prominente US-Justizdatenbanken nach sarkasmusverdächtigen Phrasen in Urteilen des Obersten Gerichtshofs der USA und ging dabei bis ins Jahr 1986 zurück. 1986 war jenes Jahr, in dem Ronald Reagan, ein US-Präsident, der seinerzeit vor allem mit seinen humoristischen Leistungen weltberühmt wurde, Scalia zum beisitzenden Richter am US-Supreme-Court berief.
Hier erklärte der konservative Jurist beispielsweise in einem abweichenden Votum, dass die Meinung der Richtermehrheit "die Traditionen unseres Volkes vandalisiere". In einem anderen Votum leitete Scalia seine abweichende Auffassung mit dem folgenden bösen Verriss ein: "Die heutige Geschichte ist so offenkundig falsch, dass das Bekenntnis, an sie zu glauben, dieses Gericht erniedrigt. Aber auf diese Fakten eine offenkundig falsche Schlussfolgerung zu stützen, ist noch ein relativ gutartiger Justizunfug […] ."
In derlei Äußerungen war der jüngst verblichene Richter laut Hasens Auswertung relativ produktiv: Von den 134 Sarkasmen, die Hasen seit 1986 unter Supreme-Court-Richtern identifizieren konnte, entfielen 75 auf Scalia. Erst sehr weit abgeschlagen folgten die Richter Stevens mit neun, Blackmun und Rehnquist mit jeweils acht Sarkasmen. Auch auf Amtsjahre umgerechnet blieb Scalia ungeschlagen an der Spitze der sarkastischen Richteräußerungen.
Sarkasmuskompetenz in Deutschland? Eine Indiziensuche
Eine vergleichbare Auswertung ist für Deutschland nicht bekannt. Sicher hat das mit der höheren Sachlichkeit der deutschen Justiz zu tun, zu deren Waffengattungen bekanntlich auch "die objektivste Behörde der Welt" gehört. Dabei sind angehende Juristen, bevor sie durch die Staatsanwaltsstage in ihrer Objektivität geschult werden, selbst von Sarkasmus bedroht, wie nicht nur unzählige Geschichten gruseliger mündlicher Staatsexamen zeigen, sondern auch richterliche Äußerungen zum Umgang mit Sarkasmus.
Als Beleg dafür, dass sich sarkastische Staatsexamensprüfer keine allgemeine Vermutung der Unsachlichkeit ihrer Bewertungen vorwerfen lassen müssen, lässt sich beispielsweise das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17. Juli 1987 (Az. 7 C 118.86) lesen.
Geklagt hatte hier ein gewesener Jurastudent, der im ersten Staatsexamen keine ausreichende Leistung zu Papier gebracht hatte. Seine schriftlichen Arbeiten waren von den Prüfern offenbar mit "Kraftausdrücken" versehen worden, woran aber kein Richter wirklich Anstoß nahm. Dass er vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht erfolglos "Häme, Zynismus, Sarkasmus und Menschenverachtung" - auch in der mündlichen Prüfung - kritisiert hatte, interessierte das BVerwG als "tatgerichtliche" Beurteilung nicht. Immerhin billigte es dem Kandidaten eine Wiederholung der mündlichen Prüfung zu, weil er im ersten Anlauf umfangreich bis zu zehn Minuten zur Landesgeografie des afrikanischen Staates Mali befragt worden war. Soll Sarkasmus gegenüber Prüflingen also erlaubt sein?
Martin Rath, Ungeliebte Kommunikationsform: . In: Legal Tribune Online, 28.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18616 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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