Der Tatort-Check: Taxi nach Leipzig: Irre Irr­tümer, Puta­tiv­not­hilfe und die Ansch­nall­pflicht

von Dr. Alexander Stevens

14.11.2016

4/8: Grande finale legale

Aber auch wenn sie uns strafprozessual und polizeirechtlich nicht viel zu bieten hat: Auf dem Gebiet des materiellen Strafrechts bietet die Jubiläumsfolge echte Highlights. Bis zum Schluss haben die Tatort-Macher sich - ein "grande finale legale" - eine Geschichte aufgehoben,  bei der jedem Strafrechtsprofessor so richtig das Herz aufgehen dürfte.

Die Ex-Freundin des Taxifahrers  besinnt sich eines Besseren, dreht sich aus freien Stücken zu ihm um und geht sogar zu diesem zurück. Sie will den ehemals Geliebten, von dem sie annimmt, das er eine Haftstrafe antreten muss, ein letztes Mal umarmen.

Der kann, mittlerweile entwaffnet und sich in sein strafrechtliches Schicksal fügend, sein Glück kaum fassen. Aber ein vom neuen Freund seiner Ex-Freundin eigens abgestellter Sicherheitsmann verkennt die Situation. Er glaubt, der die Arme ausbreitende Ex-Elite-Soldat wolle die Frau angreifen, zückt seine 357 Magnum der Marke Smith and Wesson und schießt. Blöderweise trifft er nicht den labilen Taxifahrer, sondern die Frau.

Zitiervorschlag

Der Tatort-Check: Taxi nach Leipzig: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21131 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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