Ausländer im Ausland
"Und natürlich war der Ansatz zu sagen jetzt machen wir hier mal multi-kulti und leben so nebeneinander her und freuen uns übereinander - dieser Ansatz ist gescheitert, absolut gescheitert."
So wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (Rede auf dem Deutschlandtag der Jungen Union 2010) dachte wohl auch ein Urlauber, als er vor dem Amtsgericht Aschaffenburg Klage erhob (Urt. v. 19.12.1996, 13 C 3517/95). Nur ging es ihm nicht um die Situation in Deutschland, sondern um jene an einem Strand auf Mauritius.
Dort hatte er seinen Urlaub verbracht und zu seiner Überraschung feststellen müssen, dass der Strand auch von Einheimischen genutzt wird, die dort zu allem Überfluss sogar feierten. Unter anderem deshalb begehrte er eine Minderung des Reisepreises.
Das Gericht war über diese Argumentation nach eigenen Ausführungen "schlichtweg sprachlos", fand dann in der Ablehnung des Antrags doch sehr ausführliche Worte. Ob allerdings wirklich jeder Urlauber, wie das AG Aschaffenburg behauptet, Fernreisen unternimmt, um andere Länder und andere Leute kennen zu lernen, darf bezweifelt werden – schon, weil die Klage das Gegenteil beweist.
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