Muffelnde Rülpser in Badekleidung
Ein Luxushotel zeichnet sich nicht nur durch das Ambiente, sondern auch durch das Niveau seiner Gäste aus. Das meinte zumindest der Kläger in einem vom AG Hamburg entschiedenen Fall (Urt. v. 07.03.1995, Az. 9 C 2334/94).
Er hatte für sich und seine Frau eine Pauschal-Reise gebucht. Reiseziel war ein Luxushotel in Tunesien. Da ein benachbartes Hotel einer niedrigeren Komfortklasse überbucht war, wurden von dort Gäste in das Hotel des Klägers umgelegt. Vor Gericht beschwerte er sich nun unter anderem darüber, dass diese "ein einfach strukturiertes Niveau" hatten. Dies habe sich an ihrem Körpergeruch, ihrem Rülpsen und der Tatsache gezeigt, dass sie in Badekleidung zum Essen erschienen seien.
Das Amtsgericht wies die Klage ab. Entgegen den Vorstellungen des Klägers gibt es nach Auffassung des Hamburger Gerichts kein spezielles Publikum für Luxushotels mehr. Körpergeruch und Badekleidung beim Essen seien an einem Strandhotel typisch und als bloße Unannehmlichkeiten hinzunehmen.
Übrigens: Nach den Ausführungen im Tatbestand forderte der Kläger von dem Reiseveranstalter eine Minderung des vereinbarten Reisepreises um insgesamt 40 Prozent: 35 Prozent wegen des schlechten Benehmens der anderen Gäste und weitere 15 Prozent, weil das Casino geschlossen hatte. Eine interessante Rechnung.
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