Nackte Tatsachen
FKK Urlaub ist für viele ein besonderes Erlebnis. Andere wollen aber auch im Urlaub nicht alles zeigen und schon gar nicht alles sehen.
Wenn in einer Hotelanlage Freikörperkultur praktiziert wird, ohne dass dies bei der Buchung der Reise erkennbar ist, so liegt das nach Meinung des OLG Frankfurt (Urt. v. 20.03.2003, 16 U 143/02) "außerhalb der vereinbarten Soll-Beschaffenheit". Zur Begründung führt das Gericht aus, dass es auch heute "nicht jedermanns Geschmack" entspreche, "fremde nackte Menschen um sich herum zu sehen".
Ob es auch einen Reisemangel darstellt, wenn man zwar nichts gegen das hüllenlose Vergnügen hat, die fremden nackten Menschen vor Ort aber nicht dem Geschmack des Urlaubers entsprechen, musste das Gericht (zum Glück) nicht entscheiden.
Foto: © klickerminth - Fotolia.com