Ethisch hochstehend?
Die Würde des Menschen ist nach Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz unantastbar. Einigen Richtern scheint das aber unbekannt zu sein.
In einem vom AG Flensburg entschiedenen Fall machte eine Klägerin Minderung geltend, weil in ihrem Hotel auch zehn Schwerstbehinderte Urlaub machten und an den gemeinschaftlichen Mahlzeiten im Speisesaal teilnahmen (Urt. v. 27.08.1992, Az. 63 C 265/92).
Die Flensburger Richter gaben ihr Recht. Der Anblick von Behinderten beim Essen verursachte bei der Klägerin Ekel und erinnerte ständig und in einem ungewöhnlich hohen Maße an die Möglichkeiten menschlichen Leids. Gerade die unbeschwerte Einnahme von Mahlzeiten in einem Hotel werde aber allgemein als ein die Urlaubsentspannung besonders förderndes Erlebnis angesehen. Das Gericht führte aus, dass bei der Beurteilung nicht "auf den Maßstab ungewöhnlich selbstloser und ethisch hochstehender Menschen abgestellt werden" kann.
Die Klägerin wird einem solchen Maßstab offensichtlich nicht gerecht. Das gleiche gilt aber wohl auch für die Richter, die ihn aufgestellt haben
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