Eigentlich wollten Anwälte des Compact-Magazins in Falkensee über das Verbot sprechen, dann nimmt die Veranstaltung eine überraschende Wende. Und die Fortführung der aktuellen Compact-Ausgabe wird angekündigt. Ein Fall fürs BMI und Staatsanwälte?
Plötzlich war das Urteil online, dabei sollte es erst Dienstag verkündet werden. So wurde bekannt: Das BVerfG beanstandet die Wahlrechtsreform in dem Umfang, wie es sich bereits in der Verhandlung angedeutet hatte.
Kann Künstliche Intelligenz Verträge schließen? Und wie lässt sich das beweisen? Das haben Rechtsinformatiker, Richter und Anwälte nun erstmals in einem Experiment durchgespielt – mit Überraschungen.
Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextreme Compact-Magazin verboten und aufgelöst. Dagegen wehrt sich die Gesellschaft nun beim Bundesverwaltungsgericht. Der Fall könnte bald weitere Gerichte beschäftigen.
Das BVerfG soll vor politischen Kräften geschützt werden, die lieber ohne seine Kontrolle regieren wollen. Dafür sollen Verfahrensregeln statt "nur" in einem Gesetz künftig im GG stehen. Eine zentrale Regelung wird nicht abgesichert.
Im Frühjahr waren die Einigungsversuche noch gescheitert, im zweiten Anlauf waren die Gespräche zwischen Regierung und Union erfolgreich: Am Dienstag sollen Kernpunkte eines gemeinsamen Entwurfs zur Sicherung des BVerfG vorgestellt werden.
In Brüssel arbeitet ein Gremium hinter verschlossenen Türen an einer Neuauflage zur Vorratsdatenspeicherung. Entscheidet sich deren Zukunft gar nicht in Berlin, sondern in Brüssel? Und wie weit darf die EU dazu Vorgaben machen?
Das Magazin Compact werde gezielt als Sprachrohr für verfassungsfeindliche Ziele verwendet. So fasst es die LTO vorliegende, bislang unveröffentlichte Begründung des BMI zusammen. Die Auseinandersetzung mit der Pressefreiheit fällt knapp aus.