Kartellrechtler kritisieren seit Jahren die geltende 50+1-Regelung im Profi-Fußball, sie verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Jetzt müssen Deutschlands oberste Wettbewerbshüter entscheiden, Änderungen sind wahrscheinlich.
Artikel lesen
Oberstaatsanwalt Andreas May leitet die Ermittlungen zum Hackerangriff auf Politiker. Statt neuer Institutionen wünscht er sich im LTO-Interview mehr Überwachungsmöglichkeiten und einen besonders schweren Fall.
Artikel lesen
Als Handballtorhüter brachte er gegnerische Angreifer mit seinen Reflexen zur Verzweiflung, auf seinen Spitznamen "der Hexer" ist er noch heute stolz: Sportlegende Andreas Thiel ist jetzt erfolgreicher Rechtsanwalt.
Artikel lesen
Wenn sich Katarina Barley im Mai nach Europa verabschiedet, dürfte das Ministerium wohl auch wieder von einer Frau übernommen werden. Drei Kandidatinnen stehen in der engeren Auswahl. Beste Karten hat eine Ministerin aus Rheinland-Pfalz.
Artikel lesen
Um den Einfluss ausländischer Geldgeber auf die Moscheen in Deutschland zu begrenzen, fordert die Politik eine spezielle Abgabe für Muslime. Allerdings könnten die verfassungsrechtlichen Vorgaben diesem Vorhaben im Wege stehen.
Artikel lesen
Ein spektakuläres Diesel-Urteil, Entscheidungen zur Wissenschaftsfreiheit, zum Wahlrecht von Minderjährigen oder dem Umgang mit Parteien wie der NPD – eine Reihe von Urteilen der Leipziger Richter wird nachhaltig in Erinnerung bleiben.
Artikel lesen
Am 1. Januar 2019 folgt er auf Andrea Voßhoff (CDU) als neuer Datenschutzbeauftragter des Bundes. Im Gespräch mit LTO beklagt Ulrich Kelber (SPD) das ramponierte Image des Datenschutzes und fordert mehr Transparenz bei Bundesbehörden.
Die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland verboten. Darauf verständigten sich die zuständigen Ministerien der GroKo am Mittwochabend. Die SPD wollte ursprünglich, dass die Vorschrift ganz gestrichen wird.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.