Schöne Bescherung: Gut 2.000 Gefangene dürfen sich in Deutschland über ein Weihnachtsfest in Freiheit freuen. Doch was großzügig klingt, ist manchmal auch nur ein Strafrabatt von wenigen Tagen, überdies geknüpft an strenge Voraussetzungen.
Auskunftsrechte für Journalisten und Verbraucher, Rehabilitierung von DDR-Flüchtlingen, bekiffte Autofahrer oder Gebühren bei Fußballspielen: Die Leipziger Richter sorgten mit ihrer Rechtsprechung in diesem Jahr für Schlagzeilen.
Auf ihrer Herbstkonferenz in Lübeck haben sich die Innenminister auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket geeinigt. Besonders reagieren wollen die Ressortchefs u.a. auf Rechtsextremisten, aber auch auf Gewaltexzesse im Fußball und Kindesmissbrauch.
Der Bundesrat möchte Politiker besser vor Hass und Verleumdung im Internet schützen. Er fordert höhere Strafen und bessere Verfolgung der Delikte. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird bald den Deutschen Bundestag beschäftigen.
Im Kampf gegen Antisemitismus wollen die Länder schnellere Strafverfahren, weniger Einstellungen und auch im StGB wird wieder geschraubt – auch weil es das BMJV plötzlich so will. Strafrechtler sehen einige der Maßnahmen kritisch.
Auf einer Veranstaltung der FDP zum anwaltlichen Berufsrecht forderten fast alle Teilnehmer weniger Regulierung. Legal-Tech-Unternehmen solle die Rechtsberatung erleichtert und ihre Tätigkeit im RDG explizit erlaubt werden.
Die Innenminister werden u. a. über schärfere Gesetze gegen Fußballfans beraten. Wer im Stadion stört, soll künftig ggf. mit Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen müssen. Das Abbrennen von Pyrotechnik wird vielleicht auch härter bestraft.
Das BMJV prüft, ob Mörder nach einem rechtskräftigen Freispruch unter bestimmten Voraussetzungen doch noch verurteilt werden können. Aus Sicht des DAV verstößt das gegen das im Grundgesetz verankerte Doppelbestrafungsverbot.