Die Coronakrise hat vielen Urlaubern einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Entscheidung des AG Frankfurt wird daher erfreuen: Es hat entschieden, dass bei einer Stornierung wegen Corona der volle Reisepreis vom Veranstalter zurückzuzahlen ist.
Rückerstattung oder Gutschein? Die Meinung der EU-Kommission ist eindeutig. Einigne EU-Staaten verpflichten Verbraucher allerdings dazu, Gutscheine zu akzeptieren. Brüssel droht nun mit einem Vertragsverletzungsverfahren.
Zu wenige Höhenmeter, zu viele Pinkelpausen und ein pöbelnder Tourguide: Eigentlich hatten sich die Teilnehmer der "Transalp Mountain Rad Tour" auf eine sportliche Herausforderung gefreut. Geld bekommen sie aber keins zurück.
Ein 81-Jähriger erkrankte während einer Kreuzfahrt an einer Lungenentzündung. Als er sich erholt hatte, flog er dem Schiff nach, um wieder an Bord zu gehen - durfte aber nicht. Deshalb bekommt er nun Schadensersatz.
Eine Familie aus Thüringen stellte sich zwei Stunden vor Abflug in die Schlange am Check-In Schalter. Den Flug verpassten sie trotzdem. Schuld daran seien sowohl der Reiseveranstalter als auch die Familie, so das AG München.
Die Grünen wollen Airlines verpflichten, ihre Kunden automatisch über ihre Rechte bei Flugausfällen zu informieren und automatisch eine Entschädigung anzubieten. Das klingt nach einer guten Idee - außer für Plattformen wie Flightright & Co.?
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Weil ihr geplanter Flug erheblich verspätet war, buchte eine Familie ihren Rückflug auf eigene Faust, ohne den Reiseveranstalter zu informieren. Die Kosten muss der nun trotzdem übernehmen, so der BGH.
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Urlauber sollen bei Online-Buchungen künftig besser abgesichert sein. Das neue Reiserecht hat aus Sicht von Verbraucherschützern aber unerwünschte Nebenwirkungen. Klassische Reisebüros werden mit größeren Risiken zu kämpfen haben.
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