Ein 81-Jähriger erkrankte während einer Kreuzfahrt an einer Lungenentzündung. Als er sich erholt hatte, flog er dem Schiff nach, um wieder an Bord zu gehen - durfte aber nicht. Deshalb bekommt er nun Schadensersatz.
Eine Familie aus Thüringen stellte sich zwei Stunden vor Abflug in die Schlange am Check-In Schalter. Den Flug verpassten sie trotzdem. Schuld daran seien sowohl der Reiseveranstalter als auch die Familie, so das AG München.
Die Grünen wollen Airlines verpflichten, ihre Kunden automatisch über ihre Rechte bei Flugausfällen zu informieren und automatisch eine Entschädigung anzubieten. Das klingt nach einer guten Idee - außer für Plattformen wie Flightright & Co.?
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Weil ihr geplanter Flug erheblich verspätet war, buchte eine Familie ihren Rückflug auf eigene Faust, ohne den Reiseveranstalter zu informieren. Die Kosten muss der nun trotzdem übernehmen, so der BGH.
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Urlauber sollen bei Online-Buchungen künftig besser abgesichert sein. Das neue Reiserecht hat aus Sicht von Verbraucherschützern aber unerwünschte Nebenwirkungen. Klassische Reisebüros werden mit größeren Risiken zu kämpfen haben.
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Wegen einer kurzfristig geplatzten Karibik-Kreuzfahrt erhält ein Ehepaar eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Der Veranstalter hatte vergessen, den Reisenden eine Kabine auf dem Kreuzfahrtschiff zu reservieren.
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Auch erhebliche Zugverspätungen von über eineinhalb Stunden müssen bei der Reiseplanung einkalkuliert werden, so das AG Frankfurt. Ein Touristenpaar aus Würzburg verpasste seinen Flug und bleibt nun auf den Kosten sitzen.
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Lässt eine Fluggesellschaft einen Passagier ohne gültiges Visum mitfliegen, bleibt sie auf dem Teil eines im Zielland anfallenden Bußgelds sitzen, das entschied nun der BGH.
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