Neues Reiserecht ab dem 1. Juli: Pau­schal oder nicht, das ist hier die Frage

25.06.2018

Urlauber sollen bei Online-Buchungen künftig besser abgesichert sein. Das neue Reiserecht hat aus Sicht von Verbraucherschützern aber unerwünschte Nebenwirkungen. Klassische Reisebüros werden mit größeren Risiken zu kämpfen haben.

Ab dem 1. Juli gelten im Reisevertragsrecht neue Reglungen. Die Kritik an den Änderungen ist seit dem Bekanntwerden nicht weniger geworden. "Der Standard in Deutschland war vor allem durch die Rechtsprechung sehr hoch. Insgesamt bedeutet das Gesetz eine Verschlechterung für Verbraucher", sagte Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der Deutschen Presse-Agentur. Zudem befürchtet Methmann Wettbewerbsnachteile für kleinere und mittlere Reiseveranstalter.

Hintergrund der Änderungen ist die EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302, mit der vor allem Online-Buchungen besser abgesichert werden sollen. In Brüssel sah man den Verbraucherschutz durch das separate Buchen von Einzelleistungen wie Flug, Hotel und Mietwagen ausgehöhlt. Daher sollen Buchungen im Internet solchen von Pauschalreisen im Reisebüro oder direkt bei einem Reiseveranstalter gleichgestellt werden. In Deutschland werden zur Umsetzung der Richtlinie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 651a bis y BGB und das Einführungsgesetz zum BGB geändert.

Viele Nachteile für Nicht-Pauschalreisende

Pauschalurlauber bekommen bei Insolvenz des Veranstalters ihr Geld zurück, können bei Mängeln den Preis mindern und Schadenersatz verlangen. "Grundsätzlich gab es diesen Schutz durch die Rechtsprechung bereits für Baustein-Reisen, wenn ein Urlauber im Reisebüro oder auf einem Portal verschiedene Leistungen zum Zweck einer Reise individuell zusammengestellt und gebucht hat", erläuterte Methmann.

Künftig hafte der Vermittler nicht für Mängel, wenn er jede Leistung einzeln in Rechnung stelle und darauf hinweise, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handelt, sagt Methmann. "Der Vermittler muss sich dann nur noch gegen Insolvenz versichern. Und das auch nur, wenn er Kundengelder entgegennimmt. Damit stehen Urlauber schlechter da als vor der Gesetzesänderung." Der Reiseverband DRV weist allerdings darauf hin, dass das vom Reisebüro vereinnahmte Kundengeld bislang nicht abgesichert gewesen sei.

Branchenprimus Tui und andere große Veranstalter bieten künftig auch Einzelleistungen mit Pauschalreiseschutz an. "Mittelständische Anbieter dürften sich das wegen der Kosten für die Insolvenzabsicherung von Einzelleistungen kaum leisten können", befürchtet Methmann. "Das kann den Wettbewerb verzerren."

Ferienwohnungen fallen nicht mehr unter das Reiserecht

Bei der Umsetzung in nationales Recht hatte der Gesetzgeber einen gewissen Spielraum. "Tagesreisen bis 500 Euro sowie Ferienhäuser und Ferienwohnungen von Reiseveranstaltern fallen nicht mehr unter das Reiserecht", kritisierte Methmann.

Eine Verbesserung gibt es aus Sicht des Verbraucherschützers für Urlauber, die im Internet innerhalb von 24 Stunden durch Weiterklicken einzelne Leistungen, zum Beispiel Flug und Leihwagen, buchen. "Der erste, bei dem gebucht wird und der auf die nächste Seite weiterleitet, haftet für das gesamte Paket wie ein Pauschalreiseanbieter".

Die Reisebranche wiederum klagt über Verunsicherung und Aufwand durch Formblätter. Der Vermittler muss den Urlauber mit einem Formblatt darüber informieren, welche Art von Reise er bucht - eine Pauschalreise oder mehrere Einzelleistungen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Neues Reiserecht ab dem 1. Juli: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29347 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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